Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung
BMF-Schreiben vom 26.02.2021 - IV C 3 - S 2190/21/10002 :013 -
26.02.2021
Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.