02.10.2024
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitungBMF-Schreiben vom 26.02.2021 - IV C 3 - S 2190/21/10002 :013 -26.02.2021 Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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