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Nut­zungs­dau­er von Com­pu­ter­hard­wa­re und Soft­ware zur Da­ten­ein­ga­be und -ver­ar­bei­tung

BMF-Schreiben vom 26.02.2021 - IV C 3 - S 2190/21/10002 :013 -

26.02.2021

Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.

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02.10.2024

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