08.09.2023
|
Sachsens Steuerprüfer erzielten 332,9 Millionen Euro Mehrsteuern im Jahr 201413.05.2015 Im Jahr 2014 haben die knapp 800 sächsischen Steuerprüfer 332,9 Millionen Euro Mehrsteuern erzielt. Sie führten insgesamt 9.236 Betriebsprüfungen, 5.904 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, 3.907 Umsatzsteuer-Nachschauen sowie 6.298 Lohnsteuer-Außenprüfungen durch. Im Gegensatz zu Steuerfahndern stimmen sie Beginn und Durchführung einer Prüfung mit den Unternehmen ab.Finanzpräsident Ansgar König: »Mit ihrem Einsatz tragen unsere Prüfer dazu bei, die Unternehmen in Sachsen gleichmäßig zu besteuern und die Steuerlast gerecht zu verteilen. Durch die Prüfungen werden jedoch nicht nur die Steuern für den geprüften Zeitraum korrigiert. Eine kooperative Zusammenarbeit mit den geprüften Unternehmen und deren Steuerberatern eröffnet auch die Möglichkeit, Fehler früh zu erkennen und rechtliche Unsicherheiten zu besprechen. Dadurch sinkt das Risiko für Unternehmen, später von einer Steuernachzahlung überrascht zu werden«. Während die Betriebsprüfung mit ihren ca. 560 Prüfern in der Regel im Rahmen einer Steuerprüfung drei vergangene Steuerjahre prüft, sind die speziellen Prüfungsdienste für Umsatzsteuer (123 Prüfer) und Lohnsteuer (109 Prüfer) schon innerhalb eines laufenden Steuerjahres aktiv, um Steuerausfälle zu verhindern. Betriebsprüfungen werden zur Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte durchgeführt. Die Häufigkeit der Prüfung hängt von der Größe des Betriebs ab, sodass Großunternehmen praktisch durchgängig geprüft werden. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung vorgenommen. Die Umsatzsteuer-Nachschau ermöglicht in Zweifelsfällen ohne vorherige Ankündigung aktuelle Sachverhalte vor Ort zu ermitteln. Im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen wird überprüft, ob der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer ordnungsgemäß nachkommt. Dies schützt auch die Arbeitnehmer, die die Lohnsteuer später auf ihre Einkommensteuer anrechnen können. (Medieninformation des Landesamtes für Steuern und Finanzen Sachsen vom 13.05.2015) © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBald verkürzte Aufbewahrungsfristen? Aus dem BMFAutomationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung Aus dem BMFAus dem BMFAus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 Aus der FinanzverwaltungNeues Landesamt gegen Finanzkriminalität geht in NRW an den Start Aus der FinanzverwaltungÜber 1,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen LiteraturFinanzethik und Steuergerechtigkeit (Markus Meinzer, Manfred Pohl) Aus dem BMFNeufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO Aus der FinanzverwaltungSteuerfahndung Hamburg fragte Umsätze von 56.000 Airbnb-Anbietern ab Aus der BundesregierungEntwicklungen beim Steuervollzug 2022 Verfahrens- dokumentation-CommunityWer ist für die einzelnen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation zuständig? Partner-PortalVeranstalter |
08.09.2023