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Information für Unternehmen des Taxi-und Mietwagengewerbes26.03.2020 Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat ein Merkblatt zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Taxi- und Mietwagenunternehmern veröffentlicht. In der fünfseitigen „Information für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes" geht es um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung.Inhalt1. Anforderungen aus der Abgabenanordnung 2. Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung 3. Nachweis der Vollständigkeit bei der Führung der Grundaufzeichnungen 4. Aufzeichnung der Arbeitszeit (für Zwecke der Lohnsteuer und des Mindestlohngesetzes) 5. Quittierung Trinkgeld 6. Umsatzsteuerliche Aufbewahrungspflicht für Rechnungsdoppel 7. Gesondertes Fahrtenbuch zur Ermittlung eines privaten Nutzungsanteils 8. Beförderungsauftrag bei Mietwagenunternehmern/-innen 9. Beweisvorsorge mittels Fiskalsystem 10. Weitere relevante Unterlagen (diese können als Parallelunterlagen den dargestellten 11. Folgen von Mängeln Download des Merkblatts© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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