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Niedersachsen

Information für Unternehmen des Taxi-und Mietwagengewerbes

26.03.2020

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat ein Merkblatt zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Taxi- und Mietwagenunternehmern veröffentlicht. In der fünfseitigen „Information für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes" geht es um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung.

Inhalt

1. Anforderungen aus der Abgabenanordnung

2. Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

3. Nachweis der Vollständigkeit bei der Führung der Grundaufzeichnungen

4. Aufzeichnung der Arbeitszeit (für Zwecke der Lohnsteuer und des Mindestlohngesetzes)

5. Quittierung Trinkgeld

6. Umsatzsteuerliche Aufbewahrungspflicht für Rechnungsdoppel

7. Gesondertes Fahrtenbuch zur Ermittlung eines privaten Nutzungsanteils

8. Beförderungsauftrag bei Mietwagenunternehmern/-innen

9. Beweisvorsorge mittels Fiskalsystem

10. Weitere relevante Unterlagen (diese können als Parallelunterlagen den dargestellten
Sachverhalt glaubhaft machen)

11. Folgen von Mängeln

Download des Merkblatts

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Landesamt für Steuern Niedersachsen: Information für Unternehmen des Taxi-und Mietwagengewerbes

28.03.2024

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