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Ko­or­di­nier­te steu­er­li­che Au­ßen­prü­fun­gen mit an­de­ren Staa­ten

29.05.2017

Anfang 2017 hat das Bundesministerium der Finanzen ein Anwendungsschreiben über koordinierte steuerliche Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete an die obersten Finanzbehörden der Länder und an das Bundeszentralamt für Steuern übersandt. Darin werden insbesondere die rechtlichen Grundlagen für solche Außenprüfungen dargestellt, als auch deren praktische Durchführung erläutert.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

1.1 Ziele koordinierter Außenprüfungen
1.2 Prüfungsanordnung

2. Rechtliche Grundlagen für koordinierte Außenprüfungen

2.1 Gleichzeitige steuerliche Außenprüfungen (Simultanprüfungen)
2.1.1 Simultanprüfungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten
2.1.2 Simultanprüfungen mit Drittstaaten
2.2 Gemeinsame steuerliche Außenprüfungen der deutschen Steuerverwaltung
2.2.1 Gemeinsame steuerliche Außenprüfungen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten
2.2.2 Gemeinsame steuerliche Außenprüfungen mit Drittstaaten
2.2.3 Entsendung inländischer Bediensteter in EU-Mitgliedsstaaten
2.2.4 Befugnisse inländischer Bediensteter in EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten
2.2.5 Entsendung Bediensteter der EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten in das Inland
2.2.6 Befugnisse Bediensteter der EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten im Inland
2.2.7 Steuergeheimnis und Datenschutz

3. Praktische Durchführung koordinierter Prüfungen

3.1 Zuständigkeiten
3.2 Anhörung des Steuerpflichtigen im Rahmen einer koordinierten Außenprüfung
3.3 Einwendungen des Steuerpflichtigen
3.4 Zustimmung des Steuerpflichtigen nach § 10 Absatz 3 EUAHiG
3.5 Initiierung einer koordinierten Außenprüfung durch die deutsche
Steuerverwaltung
3.6 Initiierung einer koordinierter Außenprüfung durch ausländische
Steuerverwaltungen
3.7 Auswahlsitzungen
3.8 Auftaktsitzung zur koordinierten Außenprüfung
3.9 Kommunikation und Sprache
3.10 Protokoll über die Ergebnisse der gemeinsamen steuerlichen Außenprüfungen

4. Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf für das Verständigungsverfahren
bzw. Vorabverständigungsverfahren


5. Möglicher Zusammenhang von Verständigungsverfahren bzw.
Vorabverständigungsverfahren und gemeinsamen steuerlichen Außenprüfungen

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Merk­blatt über ko­or­di­nier­te steu­er­li­che Au­ßen­prü­fun­gen mit Steu­er­ver­wal­tun­gen an­de­rer Staa­ten und Ge­bie­te

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