11.05.2022
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Thüringer Steuerfahnder spüren fast 20 Millionen Euro auf25.04.2022 Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten in Thüringen im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 20 Mio. Euro aufgedeckt werden. Das sind knapp 3 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2020. „2021 war das zweite von der Pandemie geprägte Jahr. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Thüringer Steuerfahndungen trotz erschwerter Prüfungsbedingungen sehr erfolgreich gearbeitet haben", sagt Finanzministerin Heike Taubert.Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. „In den vergangenen Jahren hat sich die Arbeit der Steuerfahndung gewandelt. Viele Betrugsmodelle finden insbesondere im digitalen Raum statt. Da ist es wichtig, dass unsere Fahnderinnen und Fahnder selbst gut vernetzt sind, um Steuerstraftaten schnell aufzudecken und so einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit im Freistaat leisten", so Taubert weiter. Die 57 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr 364 Fahndungsprüfungen durchgeführt und 134 Strafverfahren eingeleitet. Dazu kommen 129 Amts- und Rechtshilfeersuchen anderer Behörden und Dienststellen. An dieser Stelle sind auch die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha zu erwähnen, die in ihrer Funktion als „Staatsanwaltschaft" der Steuerverwaltung eigenverantwortlich die Ermittlungen in Steuerstrafverfahren leiten und die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung wahrnehmen. Dabei sind sie im Rahmen der rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen unter Ausnahme der Klagebefugnis berechtigt. Die Bediensteten der Bußgeld- und Strafsachenstellen haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 733.385 Euro. Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 49 Jahren und sechs Monaten. Die Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen. (Medieninformation des Thüringer Finanzministeriums vom 25.04.2013) © Copyright Compario 2022, Autorenrechte bei den Autoren |
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