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Bilanz der Thüringer Steuerfahndung 2012

22.03.2013

Thüringer Steuerfahnder deckten nach Aussage von Finanzminister Wolfgang Voß im vergangenen Jahr Steuerhinterziehungen in einem Gesamtvolumen von rund 26 Millionen Euro auf. Die Mehreinnahmen liegen damit etwa genauso hoch wie in den beiden Vorjahren 2011 und 2010 zusammen (2011: 10 Millionen Euro; 2010: 16,6 Millionen Euro).

Die positive Aufklärungsbilanz sei neben den gestiegenen Einnahmen auch mit Blick auf die Steuergerechtigkeit erfreulich, so der Minister. Er sagt: „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Wer sich widerrechtlich am Gemeinwesen bereichert, macht sich strafbar.“ Insofern leiste die Steuerfahndung auch einen wichtigen präventiven Beitrag zu einer gleichmäßigen Besteuerung im Land, so Voß weiter.

In den beiden Steuerfahndungsstellen Gera und Gotha wurden im vergangenen Jahr insgesamt 324 Fahndungsprüfungen durchgeführt. In Folge dessen wurden 150 Strafverfahren eingeleitet. Durch die Justiz wurden dabei Freiheitsstrafen von mehr als 20 Jahren verhängt sowie Geldstrafen in Höhe von insgesamt 161.595 Euro ausgesprochen.

Die Steuerfahndung kann tätig werden, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben, so dass Steuern nicht zutreffend festgesetzt werden können. Die Steuerfahndungsdienste sind mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet, sie dürfen z. B. mit richterlicher Anordnung Hausdurchsuchungen durchführen und Gegenstände beschlagnahmen.

(Medieninformation des Thüringer Finanzministeriums vom 07.03.2013)

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