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Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2020

23.07.2021

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2020 zusammengestellt. Insgesamt wurden rund 3,3 Millionen Einsprüche eingelegt. Die Statistiken bestätigen die nach wie vor hohe Filterwirkung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nach der Abgabenordnung. Nur etwa 2 Prozent der erledigten Einsprüche führen zu einer Klage. Im gesamten Berichtszeitraum konnten streitige Punkte und offene Fragen zu einem überwiegenden Teil im Einspruchsverfahren geklärt werden, was sich im hohen Teil der Abhilfen und Zurücknahmen widerspiegelt. Nur bei 13 Prozent der Einsprüche bedurfte es im Kalenderjahr 2020 einer Einspruchsentscheidung.

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28.03.2024

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