28.03.2024
|
Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 202023.07.2021 Das Bundesministerium der Finanzen hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2020 zusammengestellt. Insgesamt wurden rund 3,3 Millionen Einsprüche eingelegt. Die Statistiken bestätigen die nach wie vor hohe Filterwirkung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nach der Abgabenordnung. Nur etwa 2 Prozent der erledigten Einsprüche führen zu einer Klage. Im gesamten Berichtszeitraum konnten streitige Punkte und offene Fragen zu einem überwiegenden Teil im Einspruchsverfahren geklärt werden, was sich im hohen Teil der Abhilfen und Zurücknahmen widerspiegelt. Nur bei 13 Prozent der Einsprüche bedurfte es im Kalenderjahr 2020 einer Einspruchsentscheidung.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
28.03.2024