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Bundessteuerberater­kammer macht Vorschläge zu internationalen Aspekten der Betriebsprüfung

14.02.2022

In einer Eingabe an das Bundesfinanzministerium macht die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Vorschläge zu den internationalen Aspekten der Modernisierung der Betriebsprüfung. Neben dem bereits adressierten Reformbedarf der Betriebsprüfung auf nationaler Ebene besteht ihrer Ansicht nach bei den Rechtsinstituten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ebenfalls Optimierungsbedarf.

Zunehmend würden kooperative Verfahren angewendet, die auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Steuerpflichtigen und den Finanzverwaltungen abzielten, um durch ein hohes Maß an Transparenz und gesteigertes Vertrauen effiziente Verfahren zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedürfe es aus Sicht der Steuerpflichtigen und deren Berater eines Plus an Rechtssicherheit. Nationale Rechtsgrundlagen müssten für alle Verfahren geschaffen werden. Um ressourcenschonend arbeiten zu können, sollten die Verfahren zudem beschleunigt werden und rechtlich bindende Ergebnisse erzielen. Sowohl die Antrags- und Mitwirkungsrechte als auch die verfahrensrechtliche Stellung der Steuerpflichtigen müssten erheblich ausgeweitet werden, meint die BStBK.

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sollten die Zugangsschwellen zu den kooperativen Verfahren verringert werden. Sie verfügten in der Regel nicht über ein Netzwerk international tätiger Beratungsunternehmen, repräsentierten aber quantitativ den weitaus größten Teil der von diesen Verfahren betroffenen Steuerpflichtigen.

Zur Verbesserung der Durchführung von Joint Audits und Vorabverständigungs­verfahren sowie der Einführung von Cooperative Compliance-Ansätzen ins nationale Recht hat die BStBK Vorschläge erarbeitet. Diese können im Einzelnen auf ihrer Seite (www.bstbk.de) eingesehen werden.

(Meldung der Bundessteuerberaterkammer vom 14.01.2022)

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02.10.2024

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