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Baden-Württemberg

Steuerfahndung Baden-Württemberg bekommt eigene Technik zur Telekommunikations­,überwachung

16.07.2022

Die Steuerfahndung in Baden-Württemberg erhält vom Landeskriminalamt die notwendige Technik zur Telekommunikationsüberwachung. Die neue Ausrüstung soll den Kampf gegen die bandenmäßige Steuerhinterziehung stärken.

Die Steuerfahndung in Baden-Württemberg erhält vom Landeskriminalamt die notwendige Software zur Telekommunikationsüberwachung. Finanzstaatssekretärin Gisela Splett hat das Pilotprojekt der Steuerfahndung in Mannheim vorgestellt. Die neue Ausrüstung bringt die Steuergerechtigkeit im Land weiter voran und entlastet gleichzeitig die Polizei.

Die Steuerfahndung in Baden-Württemberg wird künftig bei Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung auf eigene Technik zurückgreifen können. Bislang mussten die Steuerfahndungsstellen die Ausrüstung hierfür von der Polizei nutzen. Das Pilotprojekt bei der Steuerfahndung in Mannheim hat Finanzstaatssekretärin Gisela Splett heute vorgestellt.

Voraussetzung für eine Überwachung ist eine richterliche Anordnung

Finanzstaatssekretärin Gisela Splett sagte: „Die Steuerfahndung muss bei ihren Ermittlungen im Bereich der schweren organisierten Kriminalität immer wieder auch Telefongespräche mithören oder E-Mails und andere digitale Nachrichten mitlesen. Das kann sie nun selbstständig und mit eigener Technik erledigen. Wir stärken so unseren Kampf gegen die bandenmäßige Steuerhinterziehung. Das bringt auch die Steuergerechtigkeit im Land weiter voran."

Seitdem die Strafprozessordnung vom Bund geändert wurde, darf die Steuerfahndung bei bandenmäßiger Steuerhinterziehung von mehr als 50.000 Euro die Kommunikation zwischen den Beteiligten überwachen. Voraussetzung ist eine richterliche Anordnung auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Davor waren die Regeln deutlich strenger: Die Überwachung war nur erlaubt, wenn es um die bandenmäßige Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchsteuern ging.

Umfassendere Überwachung von Verdächtigen möglich

Die Steuerfahndung erhält nun eigene Geräte. Das Landeskriminalamt stellt dafür die notwendige Software zur Verfügung. Damit kann die Steuerfahndung Verdächtige umfassender überwachen und die gewonnenen Erkenntnisse kurzfristiger auswerten. Gleichzeitig wird die Polizei entlastet.

Das erste Gerät ist bei der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Mannheim-Neckarstadt im Einsatz. Bei Bedarf können weitere Geräte kurzfristig bereitgestellt werden.

(Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg vom 14.07.2022)

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