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Zeitnahe Betriebsprüfung "im Jahrestakt" gegen den Willen des Unternehmens bedenklich

Urteil des Finanzgerichts Köln vom 07.07.2009 - 13 V 1232/09 -

09.10.2009

Großbetriebe unterliegen bei der Betriebsprüfung einer lückenlosen Anschlussprüfung. Jeder Prüfungszeitraum schließt an den vorherigen an, so dass jeder Veranlagungszeitraum geprüft wird. In der Vergangenheit wurden bei einer Betriebsprüfung normalerweise drei oder mehr Jahre überprüft, so dass ein Unternehmen nur alle paar Jahre einen Betriebsprüfer im Haus hatte und mit der Betriebsprüfung belastet war. Immer öfter erscheinen nun die Prüfer und wollen jeweils nur ein Jahr prüfen, so dass sich das Unternehmen auch jährlich auf eine Betriebsprüfung vorbereiten muss. Das ist für die Kölner Finanzrichter problematisch. Sie stellen klar: "Die Intensität des mit der Anschlussprüfung verbundenen belastenden Eingriffs erfährt eine weitere Steigerung, wenn gegen den Willen des Steuerpflichtigen der Prüfungszeitraum auf einen Besteuerungszeitraum verkürzt wird, so dass im Ergebnis jährlich die Durchführung einer Betriebsprüfung erduldet werden muss".

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Finanzgericht Köln: Zeitnahe Betriebsprüfung "im Jahrestakt" gegen den Willen des Unternehmens bedenklich

02.10.2024

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