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BFH zur Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07. Juni 2021, VIII R 24/18

26.08.2021

Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger "nach GDPdU" zur Verfügung zu stellen, ist als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen unabhängig von den gemäß § 147 Abs. 1 AO bestehenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Steuerpflichtigen zu verstehen und damit rechtswidrig.

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BFH: Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach "GDPdU" zur Betriebsprüfung

04.12.2024

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