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BFH zur Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8.8.2019 - X B 117/18

18.09.2019

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z-Bons. Weisen die Z-Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht. Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode. Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten.

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BFH: Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

18.03.2024

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