02.10.2024
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Verzicht auf die Schlussbesprechung und Folgen für den Eintritt der FestsetzungsverjährungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.10.2015 - IV B 80/14 -07.12.2015 Verzichtet ein Steuerpflichtiger bei einer Außenprüfung auf die Schlussbesprechung, darf das Finanzamt auch keine Schlussbesprechung mehr ansetzen. Der Verzicht auf eine Schlussbesprechung kann den Eintritt der Festsetzungsverjährung zur Folge haben. So entschied der Bundesfinanzhof.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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