Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
Verfahrensdoku
DATEV eG
GISA
Caseware
Home  Rechtsprechung

BFH

Verzicht auf die Schlussbesprechung und Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährung

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.10.2015 - IV B 80/14 -

07.12.2015

Verzichtet ein Steuerpflichtiger bei einer Außenprüfung auf die Schlussbesprechung, darf das Finanzamt auch keine Schlussbesprechung mehr ansetzen. Der Verzicht auf eine Schlussbesprechung kann den Eintritt der Festsetzungsverjährung zur Folge haben. So entschied der Bundesfinanzhof.

Newsletter
 hier abonnieren
Verzicht auf die Schlussbesprechung und Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährung

02.10.2024

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS