30.12.2025
|
|
Jahressteuergesetz 2009: Verlagerung der Buchführung ins Ausland soll erlaubt werdenIm am 18.06.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Jahressteuergesetz 2009 soll die Verlagerung der Buchführung ins Ausland erlaubt werden. Die Begründung: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden.
© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialWie breit macht sich 2026 KI im Steuerbereich? Aus dem BMFElektronische, digitale oder digitalisierte Bewirtungsrechnungen und -belege Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Aus der FinanzverwaltungThüringenweiter Aktionstag Kassen-Nachschau RechtsprechungRechtsprechungSchadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2024 Elektronische RechnungenFAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung Aus dem BMFAus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz aktualisiert Partner-Portal |
30.12.2025