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Newsletter Ausgabe 10-2016 vom
28. Oktober 2016

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Den Pelz waschen, ohne nasszumachen

 

Dass all denen der Pelz gewaschen gehört, die mit Kassen Steuern betrügen, mahnt der Bundesrechnungshof seit vielen Jahren an. "Jetzt waschen wir euch den Pelz!“ wirft sich die Bundesregierung mit ihrem „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ in die Brust. Um schnell hinzuzufügen: „Aber wir machen euch nicht nass, versprochen!" Gut, ein bisschen mit Wasser müssen wir schon spritzen, um wenigstens den Anschein der Ernsthaftigkeit zu erwecken. Will heißen: Wir verhackstücken erst einmal das Ganze, ignorieren Teile davon, delegieren sie an Dritte oder verschieben die Details auf später.

Das fängt schon beim Titel an. Die Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ist ja nur ein Teil des Problems in den Bargeldbranchen. Was ist, wenn gar nicht an der Kasse manipuliert wird, sondern einfach eine Zweitkasse daneben gestellt wird, die steuerlich außen vorgelassen wird? Oder wenn Geschäftsvorfälle überhaupt nicht in die Kasse eingegeben werden? Das fragen sich die Bundesländer (siehe Bericht über ihre Stellungnahme im Bundesrat). Und fordern hier „Wasser marsch!“ Im Klartext: eine Belegausgabepflicht und die zentrale Registrierung der Sicherheitskomponenten der Kassen. In vielen anderen Ländern längst so geregelt.

„Nicht hier bei uns!“ kontert die Bundesregierung. Völlig untauglich! Wenn Unternehmer und Kunde „kollusiv zusammenwirken“, also  im Vorfeld vereinbaren, dass kein Beleg ausgestellt werden soll und der Umsatz überhaupt nicht erfasst wird, könne dies auch durch eine Belegausgabepflicht nicht verhindert werden. Stellen wir uns das einmal konkret vor, was der Finanzminister hier wohl im Hinterkopf hat. Da bilden sich allabendlich in den Restaurants der Republik spontan temporäre kriminelle Vereinigungen aus Wirt und Gast. Zigtausende täglich bei einer so korruptionsanfälligen Bevölkerung wie der unseren. Für einen Grappa aufs Haus verständigt man sich doch gerne augenzwinkernd mit dem Kellner zum gemeinsamen Steuerbetrug. Polizei und Justiz wären heillos überfordert, diese vom Fiskus provozierte neue Form von Massenkriminalität in den Griff zu bekommen. Also: Belegausgabepflicht geht gar nicht!

Ist meine Phantasie jetzt etwas mit mir durchgegangen? Oder bin ich der Bundesregierung auf den Leim gegangen, die belanglose argumentative Häppchen in die Runde wirft in der Hoffnung, dass sich die Kritiker daran abarbeiten und sich nicht auf die wirklich wichtigen Punkte konzentrieren?

Und selbst wenn diese wollten. So einfach wird es ihnen nicht gemacht. Denn wichtige Fragen werden erst einmal in eine Rechtsverordnung ausgelagert, für die es noch keinen Entwurf gibt, oder an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik übertragen, wobei heute noch niemand weiß, was dort jemand an technischen Vorgaben für eine Sicherungseinrichtung einfällt und wann Kassensysteme, die diese Vorgaben erfüllen, dann irgendwann einmal am Markt und später im Einsatz sind.

Bei so vorbildlicher Transparenz in der Gesetzgebung wie im Fall des Kassengesetzes, wo jeder Bürger und Betroffene sofort versteht, was die Regierung will und macht, ist mir der Nährboden unerklärlich, auf dem sich zur Zeit Bewegungen bilden, die meinen, sich einer Abgehobenheit des politischen Establishments widersetzen zu müssen.

Ihr Gerhard Schmidt

 

Gesetzgebung: Bundesrat und Bundesregierung bei Kassengesetz kontrovers

Der Bundesrat ist besorgt, dass der vorliegende Gesetzentwurf zu einem Kassengesetz ungeeignet ist, den Steuerbetrug bei Bargeschäften durch systematische Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen wirksam und schnell zu bekämpfen. Die Bundesregierung weist die Kritik in einer Gegenäußerung zurück.

Regelungsvorhaben: Whitepaper: Mehr Fairness und Steuergerechtigkeit im Bargeldgeschäft durch Insika

Im Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ geht es auch um technische Lösungen, die Unternehmen eine aktive Bekämpfung von Bargeldbetrug erleichtern und im Falle von Betriebsprüfungen die notwendige Rechts- und Verfahrenssicherheit bieten sollen. Ein solches bereits erfolgreich erprobtes Verfahren ist die INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme (INSIKA), welche die Bundesdruckerei in ihrem aktuellen Whitepaper „Mehr Fairness im Wettbewerb – INSIKA schafft Manipulationssicherheit für Registrierkassen, Taxameter und weitere elektronische Aufzeichnungssysteme“ vorstellt.

Aus dem BMF:  Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2015

Am 21.10.2016 veröffentlichte der Bundesfinanzminister die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2015. Die wesentlichen Punkte: In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2015 bundesweit 13 620 Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 16,8 Mrd. € erzielt.

Leitfäden: DSAG-Handlungsempfehlung zur Anwendung des Datenzugriffs durch die Finanzverwaltung aktualisiert

Die AG Datenzugriff (GoBD/GDPdU) der Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) hat im September 2016 ihren Leitfaden zur Anwendung des Datenzugriffs auf Unternehmensdaten durch die Finanzverwaltung in aktualisierter und neu bearbeiteter Version 4 veröffentlicht.

Rechtsprechung: Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb

Der BFH entschied: Die Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung für ein gewerbliches Einzelunternehmen, das im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Prüfungsanordnung als Mittelbetrieb eingestuft ist, bedarf grundsätzlich keiner über § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung. Eine derartige Prüfung ist ermessensgerecht, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche oder schikanöse Belastung bestehen und sie nicht gegen das Übermaßverbot verstößt. Sie ist nicht übermäßig, wenn das Unternehmen während des vorgesehenen Prüfungszeitraumes zeitweise als Großbetrieb eingeordnet war und sich aufgrund vorliegenden Kontrollmaterials aus Sicht des FA ein Prüfungsbedarf ergibt.

Rechtsprechung: Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer „Briefkastenfirma“

Wird in Rechnungen der Sitz des leistenden Unternehmens nicht richtig angegeben, kann der Leistungsempfänger trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. April 2016 (1 K 1158/14). Es ließ die Revision zu. Die Revision ist anhängig unter dem Aktenzeichen V R 28/16.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Datev Abschlussprüfung comfort - Arbeitspapierbearbeitung für Neuanwender (Datev): 01.12. Frankfurt, 05.12. Stuttgart

* Die neue Jahresversion der Arbeitspapiere in Datev Abschlussprüfung comfort (Datev): 02.11. Hamburg, 10.11. Berlin, 17.11. Frankfurt

* So ziehen Sie Stichproben! (Datev): 07.11. München

* Qualitätssicherung bei der Jahresabschlusserstellung (Datev): 07.11. Stuttgart, 08.11. Köln, 22.11. Dresden, 23.11. Berlin, 24.11. Hamburg

* Neue Methoden der Betriebsprüfung - beratend agieren und effizient reagieren (Datev): 07.11. Frankfurt, 08.11. Düsseldorf, 21.11. München, 22.11. Stuttgart, 28.11. Hamburg, 29.11. Berlin

* Praktikersemimar zur digitalen Betriebsprüfung im Rahmen der GoBD (Audicon): 08.11. Stuttgart

* Blockschulung IDEA/AIS TaxAudit Professional (Audicon): 08.11.-11.11. Hannover, 22.11.-25.11. Stuttgart, 06.12.-09.12. Berlin, 13.12.-16.12. Düsseldorf

* Digitale Datenanalyse mit Datev im Vergleich zu Microsoft Excel (Datev): 10.11. Webinar

* Datev-Fachtage Wirtschaftsprüfung (Datev): 15.11.-16.11. Frankfurt, 12.01.-13.01. München

* Aufbauwissen in der digitalen Datenprüfung bei Beratung und Prüfung (Datev): 16.11. Berlin, 28.11. München, 30.11. Kiel, 08.12. Frankfurt

* Einstieg in die Analyse von Bar- bzw. Registrierkassendaten (Datev): 23.11. Frankfurt, 13.12. Dresden

* Konsolidierung in der Praxis (Datev): 24.11. Stuttgart

* Einstieg in die digitale Datenprüfung für Wirtschaftsprüfer (Datev): 30.11. Berlin

* Einführung in das Datev-Programm Datenprüfung (Datev): 01.12. Webinar

* Praktikerseminar zu SAP-Berechtigungen (Audicon): 07.12.-08.12. Köln

Audicon: IDEA V10 – die nächste Ebene der Datenanalyse

Die aktuelle IDEA Version 10.1. geht mit neuen Features und Funktionen einen nächsten großen Schritt in Sachen intuitiver Datenanalyse. IDEA V10 präsentiert sich in übersichtlicher Optik, mit neuen Symbolen und einer noch moderneren Benutzeroberfläche. So bietet das innovative Feature Visualisierung eine neue Form der Darstellung in Dashboards. Vordefinierte Analysen können im neu implementierten Analysebereich "Visualisierung" automatisch oder individuell auf die aktive Datei ausgeführt werden. Mit IDEA V10 haben Sie die Möglichkeit Dashboards aus vordefinierten Analysen entweder automatisch („ermitteln") oder individuell („visualisieren") darzustellen. So schöpft die aktuelle Version das volle Potenzial der IDEA Analyseintelligenz aus.

GISA: Mit GISA auf der Überholspur im Rechnungsversand

Mit dem ZUGFeRD-Konverterpaket der GISA können Unternehmen ihren Rechnungsausgang schnell und unkompliziert auf den elektronischen Versand umstellen. Neben der offensichtlichen Einsparung von Druck- und Kuvertierkosten können so zunehmend auch schnellere Zahlungseingänge realisiert werden. Dies gilt in naher Zukunft insbesondere dann, wenn der Auftraggeber in öffentlicher Hand ist.

DATEV: Integrierter Prüfungsansatz in den DATEV-Arbeitspapieren unterstützt Kleinstprüfungen

DATEV Abschlussprüfung comfort: Neben dem skalierbaren Arbeitsmodell kann jetzt alternativ eine kompakte Prüfungsdurchführung mit den DATEV-Arbeitspapieren durchgeführt werden. Diese Prüfungsvariante steigert die Effizienz in der Abschlussprüfung und eignet sich perfekt für „Einzelprüfer“, bei Kleinstprüfungen, bei geringem Risiko oder geringeren Anforderungen an die Prüfungsdokumentation.

DATEV: DATEV Software entlastet kommunale Rechnungsprüfer

Das Institut der Rechnungsprüfer (IDR), Rödl & Partner und DATEV entwickeln gemeinsam Softwarelösung zur Prüfung öffentlich-rechtlicher Einrichtungen.

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