04.12.2024
|
Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem MittelbetriebUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.6.2016 - III R 8/15 -12.10.2016 Der BFH entschied: Die Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung für ein gewerbliches Einzelunternehmen, das im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Prüfungsanordnung als Mittelbetrieb eingestuft ist, bedarf grundsätzlich keiner über § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung. Eine derartige Prüfung ist ermessensgerecht, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche oder schikanöse Belastung bestehen und sie nicht gegen das Übermaßverbot verstößt. Sie ist nicht übermäßig, wenn das Unternehmen während des vorgesehenen Prüfungszeitraumes zeitweise als Großbetrieb eingeordnet war und sich aufgrund vorliegenden Kontrollmaterials aus Sicht des FA ein Prüfungsbedarf ergibt.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBetriebsprüfung bei Kleinunternehmen nur alle 50 Jahre? Aus dem BMFFAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht PaketAus der FinanzverwaltungNeue Task Force zur Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein (IT-)ManagementBSI veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland Geschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2023 Aus dem BMF(IT-)ManagementLiteraturVerfahrensdokumentation nach GoBD (Michael Bissinger, Elisa Lutz) Partner-PortalVeranstalter |
04.12.2024