Newsletter Ausgabe 5-2016 vom
19. Mai 2016
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Schutz des Steuerehrlichen vor dem Steuerbetrüger
Jeder, der bei der Steuer schummelt oder betrügt, schadet allen ehrlichen Steuerzahlern gleichermaßen. Auf alle umgerechnet sind das im Einzelfall Centbeträge zwei Stellen hinter dem Komma, praktisch nicht wahrnehmbar. Spürbare, möglicherweise existenzbedrohende Schäden können entstehen, wenn sich ein Unternehmer durch Steuerverkürzung Wettbewerbsvorteile verschafft.
Stehen an einem Marktplatz beispielsweise drei Imbissbuden, bei denen ein Betreiber Willens ist, steuerlich ganz korrekt zu sein, dann kann es sein, dass er gegenüber den beiden anderen, die es hier nicht so genau sehen, nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Was tun? Auf den Staat vertrauen, der den Steuerehrlichen konsequent vor dem Steuerbetrüger schützt? Darauf kann er sich nicht verlassen, weiß er aus langjähriger Erfahrung. Bleiben zwei Alternativen. Die gastronomische Existenz aufgeben – oder ebenfalls schummeln.
Der unwillige oder unfähige Staat ist also ein wesentlicher Impulsgeber für Steuerverkürzungen. Wenig genau schauen auch die Steuerberater hin, bei denen die Imbissbudenbetreiber Mandanten sind. Die Berater wissen ziemlich genau, was in den Bargeldbranchen abgeht. Ab und zu zeigen Sie den Mandanten auch mahnend den erhobenen Zeigefinger. Und meinen, so aus dem Schneider zu sein. Genauer wollen sie es von den Mandanten gar nicht wissen, denn von irgendetwas müssen sie ja schließlich auch leben.
Zukünftig sollen unangekündigte Kassennachschauen möglich sein. So steht es im aktuell viel diskutierten Entwurf eines Kassengesetzes. Stellen wir uns nun einmal vor, der Fiskus nutzt diese neue scharfe Waffe gegen Steuerbetrug und startet einen „Kassennachschaumarathon“. So wie die Polizei kürzlich einen Blitzermarathon veranstaltet hat. Da rücken dann in einer Kreisstadt in der Provinz in allen Gastronomiebetrieben zeitgleich Mitarbeiter des Finanzamtes zur Kassennachschau an. Und dort, wo es hinreichende Verdachtsmomente gibt, gehen sie sofort zur Betriebsprüfung über. Werden es 30% der Wirte sein, die die Folgen daraus nicht überleben werden oder mehr? Und die weiteren Konsequenzen: Zig Arbeitsplätze fallen weg, das gastronomische Angebot für die Bevölkerung wird drastisch eingeschränkt. Das Restaurant mit der geliebten Länderküche gibt es plötzlich nicht mehr.
Bei den Betriebsprüfungen finden sich auf den Rechnern der Gastronomen auch Korrespondenzen mit der Steuerberaterkanzlei. Der arglose Restaurantmitarbeiter hatte eine Frage an die Kanzlei, die die arglose Steuerfachangestellte beantwortet hat, doch aus dem Schriftwechsel geht eindeutig hervor, dass die Information über ein steuerliches Kassenvergehen in der Kanzlei bekannt war und dass der Steuerberater nicht angemessen darauf reagiert hat, indem er beispielsweise das Mandat umgehende beendet hat. Nun bekommt er eine Anzeige wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Jetzt kommt die Politik ins Spiel. So darf das natürlich nicht kommen! Das lässt sich doch dem Wähler – insbesondere in Wahlkampfzeiten – nicht vermitteln, dass durch staatliches Handeln die Arbeitslosigkeit (insbesondere im Niedriglohnsektor) steigt und sein kulinarisches Freizeitangebot beschnitten wird. Und die Anzeigen gegen Steuerberater. Das untergräbt das Vertrauen in einen ganzen Berufsstand. Also sachte, sachte, nicht allzu forsch, ihr ehrgeizigen Finanzbeamten!
Was wir sehen, ist ein fein austariertes System der Steuerverkürzung in den Bargeldbranchen, wo Unternehmen, Steuerberater, Staat und Politik fast reibungslos zusammenwirken. Wenn es einen Unternehmer erwischt, dann hat er es mit dem Steuerbetrug zu bunt getrieben oder einfach Pech gehabt, dass er geprüft wurde und nicht sein Nachbar.
Wie lässt sich das System von Steuerunehrlichkeit beim Einsatz von Kassen langsam zurückbauen, ohne dass dies allzu viele unerwünschte Wirkungen an anderen Stellen hat? Das scheint für die Politik aktuell die Frage zu sein. In diesem Kontext kann auch die im Entwurf eines Kassengesetzes enthaltene Idee von Kassenzertifikaten gesehen werden. Diese wirken, wenn überhaupt, erst in vielen Jahren.
Auf den konsequenten staatlichen Schutz des Steuerehrlichen vor dem Steuerbetrüger werden wir auch weiterhin warten müssen.
Ihr Gerhard Schmidt
Kommentare: Stellungnahme des DStV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie Entwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Stellung genommen. Einerseits begrüßt der DStV die Gesetzesinitiative zur Eindämmung von Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen. Sie sei der richtige Beitrag zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie der Einhaltung der rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs. Allerdings werfe der Gesetzentwurf mit der Einführung einer Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen noch Fragen auf.
Literatur: Praxishandbuch digitale Betriebsprüfung (Michael Goldshteyn, Stefan Thelen)
Das Buch gibt einen Überblick über den Anwendungsbereich der GoBD, informiert umfassend über Anforderungen an Belegwesen, Buchhaltung und Datenhaltung, liefert eine detaillierte Anleitung für die Erstellung einer Verfahrensdokumentation und erläutert den Umfang des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung.
Literatur: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen (Johannes Riepolt / Stephan Greulich)
Begriffe wie ZUGFeRD, Ersetzendes Scannen, GoBD, elektronische Rechnung oder Cloud sind in aller Munde und ebnen den Weg für den Sprung in eine digitale Zukunft. Seitens des Gesetzgebers sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. Auch technologisch ist es längst umsetzbar. Bei der Umsetzung der Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen unterstützt das von der Datev herausgegebene Fachbuch.
Elektronische Rechnungen: EU-Compendium E-Invoicing & Retention
Das „EU-Compendium E-Invoicing & Retention“ stellt erstmalig die regelmäßig wiederkehrenden Fragen und Antworten zu den umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen, zum Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsversand sowie zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen für die 19 wichtigsten europäischen Länder übersichtlich dar. Dies bietet Unternehmensverantwortlichen die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über die Rechtslage in den wichtigsten europäischen Ländern zu verschaffen.
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* Betriebsprüfungen bei SAP®-Systemen – effiziente Lösung mit SmartExporter (Audicon) 20.05. Webinar
* Einstieg in die Analyse von Bar- bzw. Registrierkassendaten (Datev): 23.05. Stuttgart, 07.06. Mannheim
* Aufbauwissen in der digitalen Datenprüfung bei Beratung und Prüfung (Datev): 23.05. Berlin, 24.05. Kiel
* Konsolidierung in der Praxis (Datev): 31.05. München, 07.06. Düsseldorf
* PraxisForum Digitale Prozesse: GoBD und Prüfungen (GISA): 31.05.-01.06. Berlin
* Fachtagung Digitale Datenanalyse (Datev): 01.-02.06. Hamburg, 14.-15.06 Köln, 28.-29.06. Berlin
* Prüfung im Fokus: Die Datev-Arbeitspapiere - eine Veranstaltung für Neukunden (Datev): 06.06. Hamburg, 20.06. Stuttgart, 21.06. München, 27.06. Frankfurt
* Einführung in das Datev-Programm Datenprüfung (Datev): 06.06. Nürnberg
* Internes Kontrollsystem unter dem Unionszollkodex (Audicon): 10.06. Webinar
* Blockschulung IDEA/AIS TaxAudit Professional (Audicon): 14.-17.06. München
* E-Invoicing Kongress (Seeburger):14.06. Frankfurt
GISA: Eine heiße Kartoffel namens "GoBD"
Wie die Finanzverwaltung prüft und wie zentrale GoBD-Themen wie Verfahrensdokumentation, elektronische Rechnungslegung, Systemwechsel, Berechtigungsmanagement und IKS angepackt werden können, wird im Fokus des diesjährigen GISA-Praxisforums "Digitale Prozesse: GoBD und Prüfungen" am 31.05. und 01.06.2016 in Berlin sein. Es sind noch Restplätze verfügbar für diesen fundierten Erfahrungsaustausch, der zum 11. Mal stattfindet.
Audicon: Kostenloses Webinar: Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16
Nach langen Diskussionen hat der International Accounting Standards Board (IASB) im Januar 2016 den neuen Leasing-Standard IFRS 16 final abgestimmt. Welche Änderungen dadurch auf die Unternehmen und Finanzabteilungen zukommen, darüber informiert die Audicon GmbH in dem Webinar „IFRS Kompakt: Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16“.
DATEV: Hohe Qualität und Sicherheit durch digitale Datenanalysen
Digitale Datenanalysen tragen maßgeblich zur Erhöhung der Datenqualität und Sicherheit im Unternehmen bei. Das macht sie zu einem wertvollen Werkzeug für interne Revisoren, Controller, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Betriebsprüfer. DATEV unterstützt Sie dabei mit Software und passenden Unterstützungsangeboten.