Newsletter Ausgabe 12-2013 vom
27. Dezember 2013
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Vielversprechende Zeiten?
Vielversprechende Zeiten brechen im Umfeld der elektronischen Steuerprüfung an. Zumindest dann, wenn all das politisch umgesetzt wird, was der jüngst abgesegnete Koalitionsvertrag vorzeichnet. Schließlich soll es darin um die Gestaltung von Deutschlands Zukunft gehen nicht zuletzt anhand einer digitalen Agenda. Da lesen wir:
"Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen."
"Gesetze müssen einfach, verständlich und zielgenau ausgestaltet werden, damit Bürokratielasten vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden."
"Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen."
"Wir werden den Ausbau der steuerlichen IT gemeinsam mit den Ländern vorantreiben."
"Wir werden das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen und auf eine verpflichtende Übersendung von Papierbelegen mit der Steuererklärung weitgehend verzichten."
"Wir wollen die Informations- und Kommunikations-Strategie (IKT-Strategie) für die digitale Wirtschaft weiterentwickeln. Dazu gehören für uns Spitzenforschung im nationalen und europäischen Rahmen, die Entwicklung und Anwendung von digitalen Technologien und optimale Wachstumsbedingungen für Unternehmen aller Branchen."
Wie ernst es die neue Bundesregierung mit diesen Segnungen meint, kann sie schon bald zeigen. In Kürze ist der nationale Rechnungsdatenstandard ZUGFeRD reif für den breiten Einsatz. Die Wirtschaft könnte dadurch beim Rechnungsaustausch schnell Milliardenbeträge sparen. Mit einem Marketingbudget von wenigen Hunderttausend Euro könnte bei ZUGFeRD gleich am Start der Turbo gezündet werden. Noch ist kein Geld dafür in Sicht.
Ihr Gerhard Schmidt
Rechtsprechung: Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Prüfungsanordnung bei einer Auftragsprüfung wegen mangelnder Bestimmtheit
Der Bundesfinanzhof entschied: Die Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts ist hinreichend begründet, wenn sie die für die Ermessensausübung auch des beauftragenden Finanzamts maßgebenden Erwägungen enthält. Sie ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit nichtig, wenn für den Steuerpflichtigen der Regelungsgehalt nicht ernsthaft zweifelhaft sein kann. Das vorübergehende Bestehen von zwei Prüfungsanordnungen, die sich inhaltlich nicht widersprechen, führt nicht zu deren Nichtigkeit.
Management: Ergebnisse der Simulationsstudie "Ersetzendes Scannen"
Grundsätzlich könnte die digitale Kopie eines Papierbelegs in Zukunft genügen, um in einem Streitfall zu seinem Recht zu kommen. Dies ist das Resultat einer Simulationsstudie, die die Universität Kassel gemeinsam mit der DATEV eG durchgeführt hat. Zwei Tage lang wurden dazu in Nürnberg insgesamt 14 Gerichtsverhandlungen simuliert. Interessant im Zusammenhang mit der elektronischen Steuerprüfung ist insbesondere das Fazit von Ulrich Schwenkert, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, der im Rahmen der Studie die finanzgerichtlichen Streitfälle zu klären hatte: "Die Simulationsstudie hat gezeigt, dass das ersetzende Scannen in finanzgerichtlichen Verfahren in der Regel keinen Beweisverlust bedeutet".
Literatur: Die moderne Betriebsprüfung (Georg Harle, Uwe Olles)
Die aktualisierte Neuauflage befasst sich u.a. ausführlich mit der gesetzlichen Neuregelung zum Manipulationsschutz bei Kassensystemen und erläutert insbesondere die neueren Grundsatzentscheidungen des BFH zum Zeitreihenvergleich, zu den Einzelaufzeichnungen und den Datenschutzaspekten im Rahmen des Datenzugriffs sowie eine Abhandlung über die in den meisten Bundesländern im Rahmen von Betriebsprüfungen eingesetzte summarische Risikoprüfung.
Literatur: Wenn die Steuerfahndung klingelt - Steuerstrafrecht in der Praxis (Günter J. Stolz)
Von Steuerstrafverfahren sind auch solche Personen betroffen, die üblicherweise nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht, werden sie jedoch beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, die mit hoher Geld- und Freiheitsstrafe bedroht ist. Unternehmer und leitende Angestellte müssen dann erleben, dass nicht nur ihre Geschäftsräume sondern auch ihre privaten Wohnräume durchsucht werden. Die meisten Betroffenen sind mit solchen Situationen überfordert. An diesen Personenkreis richtet sich das Buch aus dem markt intern Verlag.
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* MicroBilG-Hinterlegung einfach gemacht mit DATEV (Datev): 05.12., 20.12.,17.01., 31.01., Dialogseminar Online
* CeBIT (Deutsche Messe): 10.-14.03. Hannover
Audicon: Neue Erfahrungsberichte zu Audicon Software-Lösungen
Ebner-Stolz Mönning Bachem, Rödl & Partner, E.ON, BMF oder auch Zoll: Die Liste der Kanzleien, Unternehmen und Organisationen, die Software-Lösungen der Audicon GmbH nutzen, ist lang. Doch welche konkrten Vorteile bringen die Lösungen? Und wie werden sie eingesetzt? Diese und weitere Fragen beantworten verschiedene neue Erfahrungsberichte, die ab sofort auf der Audicon Website verfügbar sind.
DATEV: Beratung „Prüfungsunterstützung bei der digitalen Datenanalyse“
Sie überlegen in der anstehenden Prüfungssaison erstmals die digitale Datenanalyse im Prüfungsprozess einzusetzen? DATEV eG bietet dazu individuelle Beratungsleistungen vor Ort an. Ein erfahrener Außendienstmitarbeiter begleitet Sie im Rahmen der Prüfung von der Planung über die Datenbeschaffung bis hin zur Auswertung des Datenbestandes.
GISA: GISA bereitet sich auf Neuauflage des Praxisforums vor - Name gesucht
Die GISA GmbH aus Halle bereitet bereits jetzt das Programm für das 9. Praxisforum GDPdU am 12. und 13. Juni 2014 vor. Auch wenn die Grundidee der erfolgreichen Veranstaltungsreihe "Von Unternehmen für Unternehmen" bleibt, so sucht die GISA doch einen neuen Namen für das Praxisforum. Denn aus GoBS und GDPdU wird jetzt GoBD - außerdem hat sich der Themenkreis der Veranstaltung längst über die Fragestellungen zu GDPdU erweitert. Deshalb kann man sich nicht nur schon anmelden zum neuen Praxisforum, sondern auch die Chance nutzen, den künftigen Titel der Veranstaltungsreihe mitzubestimmen.