02.10.2024
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Newsletter Ausgabe 01-2006 vom 13.01.2006Inhalt:MAGAZIN
MESSE
Editorial: Was erwartet uns im vierten Jahr GDPdU?Gerade sind die GDPdU in das vierte Jahr ihrer Gültigkeit gestartet. Im schnelllebigen IT-Zeitalter eigentlich eine lange Zeit. Doch bei der elektronischen Steuerprüfung hat sich eine Dynamik immer noch nicht so richtig entwickelt. Das dürfte sich im kommenden Jahr endlich ändern. Durch deutlich mehr elektronische Prüfungen werden die Unternehmen ihre Erfahrungen machen. Und gegebenenfalls gegen die Finanzverwaltung klagen. Und so werden auch die diesbezüglichen Urteile der Finanzgerichte zahlreicher, Urteile, die wohl immer stärker auf die echten Knackpunkte der GDPdU zusteuern. Werden sich endlich auch die Steuerberater bewegen, um ihre Mandanten nicht im aufziehenden Regen stehen zu lassen? Es ist zu hoffen. Zunehmend werden die IT-Herausforderungen in den Unternehmen im größeren Zusammenhang gesehen. Archivierung, Email, elektronische Signatur, Business Intelligence, IT-Sicherheit, Datenschutz etc., alles hängt miteinander zusammen. Governance wird sich als der Weg abzeichnen, die internen und externen (Compliance) Anforderungen an die Unternehmens-IT zu bewältigen. Optimistisch stimmen die immer zahlreicheren Berichte der Lösungsanbieter von erfolgreich durchgeführten GDPdU-Projekten. Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen zur GDPdU ist ja inzwischen deutlich gewachsen und hat sich ausdifferenziert, so dass heute jedes Unternehmen eine für sich passgenaue GDPdU-Lösung finden kann. Neu ist 2006 unsere Kolumne "Stritters Spitzen", in der Hans-Jürgen Stritter Themen aus dem Forum zugespitzt auf den Punkt bringt: hintergründig, provokativ, amüsant, nachdenklich. Ansonsten werden wir Sie wie gewohnt regelmäßig über alles rund um die elektronische Steuerprüfung informieren. Ihr Gerhard Schmidt Steuerberater: Fehlen der Prüfungsvoraussetzungen kann für die Betriebe sehr teuer werdenBisher kamen die Steuerberater mit der abwartenden Rolle bezüglich elektronischen Betriebsprüfungen ganz gut über die Runden. In Zukunft muss man, so Günter Hässel (WP, StB, RB) in einem Artikel im Magazin "Vermögen & Steuern" (Heft 12/2005), einen härteren Wind erwarten. Jeder Steuerberater wird für sich selbst, vor allem aber für seine Mandanten vorsorgen müssen. Je nach Vertragsverhältnis kann es zu den Aufgaben des Steuerberaters gehören, seine Mandanten über die bestehenden Bestimmungen unaufgefordert zu unterrichten und bei deren Einhaltung zu beraten. Das gilt insbesondere hinsichtlich der im Betrieb des Mandanten eingesetzten Software und der Frage, ob diese den Anforderungen der GDPdU genügt.
Prüfsoftware: Prüfungsmakros ein Leitfaden (Martin Lamm / Stefan Groß)Die Affinität des Wirtschaftsprüfers zur EDV wird in den letzten Jahren immer wieder auf eine teilweise harte Probe gestellt. Ob die Anwendung des IDW PS 330 oder fundiertes Wissen zur digitalen Betriebsprüfung (GDPdU), das von den Mandanten mittlerweile geforderte IT-Wissen nimmt in Bezug auf Umfang und Komplexität ständig zu. Obwohl allgemein anerkannt ist, dass eine Abschlussprüfung den Einsatz von IT zwingend erforderlich macht, wird noch gezögert, eine Prüfung mit Unterstützung von Datenanalyse-Software durchzuführen. Prüfungsmakros schaffen die Möglichkeit, die Effizienz und Qualität während der Jahresabschlussprüfung zu verbessern. Über eine zentrale Entwicklung nebst Bereitstellung innerhalb einer leicht verständlichen Anwenderumgebung bedarf es zudem nur weniger Experten, von denen jedoch die gesamte Prüfungsabteilung profitiert. So werden Prüfungsmakros zu programmiertem Know-How.
Aus dem BMF: Neugestaltung wichtiger Einrichtungen in der BundesfinanzverwaltungMit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters wurde das Bundesamt für Finanzen mit Wirkung zum 01.01.2006 in drei Behörden aufgeteilt. Dies sind: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT). Die Zuständigkeiten der Abteilung Steuern und Bundesbetriebsprüfung des ehemaligen Bundesamtes für Finanzen werden künftig vom Bundeszentralamt für Steuern wahrgenommen. Im föderalen Verwaltungsgefüge bestehen, so das BMF, erhebliche Spielräume für eine effektivere und effizientere Steuererhebung. So ist zum Beispiel vorgesehen, die Bundesbetriebsprüfung in dieser Behörde zu verstärken.
Lösungen: Standard für beweiskräftige LangzeitarchivierungWer will in zwanzig Jahren nachweisen, dass ein elektronisches Dokument wirklich das Original ist? Durch die Signierung und, besser noch die kontinuierliche Neusignierung, und das möglichst mit akkreditierten Signaturverfahren, kann man auch nach zwanzig Jahren das vorlegen, was die Juristen ein beweissicheres Dokument nennen. Damit das sinnvoll gemacht werden kann, hat das vom Wirtschaftsministerium geförderte Projekt ArchiSig eine Lösung geschaffen, die den lästigen Prozess komplett automatisiert. Damit dieses Verfahren nicht zu aufwändig ist, haben die ArchiSig-Partner ihren Prototyp so gestaltet, dass dieser Hashwerte ganzer Datensätze signiert. Dann muss nicht jedes Dokument einzeln neu signiert werden. Realisiert wird das in einer Art Baumstruktur von Hashwerten. Lediglich das Endergebnis, die Spitze des Baums, muss dann neu signiert werden, wenn der bestehende Signaturstatus nicht mehr den Sicherheitsstandards entspricht.
Lösungen: BSI zertifiziert elektronische Signatur von AdobeDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Signaturlösung der OPENLiMiT SignCubes AG für Adobe Acrobat und den Adobe Reader nach den international anerkannten Sicherheitskriterien "Common Criteria" zertifiziert. Damit können digitale Unterschriften zu Dokumenten im PDF-Format, beispielsweise Rechnungen, erstellt werden, die rechtsverbindlich sind und mit Beweiskraft die Authentizität von Informationen sichern.
Veranstaltungen: Termine Januar und Februar* Revisionssichere
E-mail Archivierung (Baumgärtel Seminare): 26.01. München Stritters Spitzen: BauchlandungWetten, dass vielen das noch nicht aufgefallen ist? Was denn? Das mit der nicht USt-konformen, digital erzeugten und direkt nach der Buchung übermittelten Buchungsbestätigung/ Rechnung. Oder fordern Sie regelmäßig nach erfolgter Buchung Ihres Billig-Flugtickets dasselbe als Faxausdruck an? Nein? Dann lesen Sie doch einfach unsere neue bissige Kolumne Stritters Spitzen.
hsp: GDPdU-Lösung Opti.List bei Versicherungen gefragtNamhafte Versicherungen wie Gerling, die LKH oder die Itzehoer Versicherung setzen auf Opti.List, die GDPdU-Komplettlösung der hsp GmbH, für alle drei Zugriffsarten der digitalen Betriebsprüfung. Opti.List ist eine systemunabhängige, multifunktionale Software, die auch branchenbezogene Komponenten wie z. B. Versicherungs- und Feuerschutzsteuer problemlos integrieren kann und somit Funktionalitäten aufweist, die für die Versicherungsbranche unverzichtbar sind.
SER: Sonepar sorgt vor für digitale BetriebsprüfungenDer Elektrogroßhändler Sonepar hat sich für die GDPdU-Komplettlösung von SER entschieden. Der aus drei Servicegesellschaften und sechs regionalen Vertriebsgesellschaften bestehende Sonepar-Konzern benötigt eine ganzheitliche GDPdU-Lösung, die steuerrelevante Daten aus allen Arten von vor- und nebengelagerten Systemen auswertbar archivieren und für elektronische Steuerprüfungen wieder zur Verfügung stellen kann.
Xabaar: Neu - EDI-Archivierung gemäß GDPdU mit EDI-2-DMSBei den EDIFACT-Anwendern unterliegen vor allem Rechnungsdaten der Archivierungspflicht gemäß den GDPdU. Aufbewahrungspflichtig sind die Datenstrukturen vor und nach der Konvertierung. Der EDIFACT-Experte Xabaar hat mit EDI-2-DMS eine zielführende Archivierungslösung für die Zukunft entwickelt. EDI-2-DMS (EDI to DMS) wird parallel zum aktuellen EDI-System (gleichgültig welcher Konverter-Hersteller) installiert. Die zu archivierenden Original-EDIFACT-Daten werden nativ an das Xabaar-System in ein vereinbartes Netzverzeichnis übergeben. Daraus erzeugt EDI-2-DMS pro EDIFACT-Nachricht zwei zu archivierende SPOOL-Belege. Einen lesbaren Beleg für den Prüfer oder die Revision, einen weiteren mit der unveränderten Abbildung der originären EDIFACT-Nachricht für eine Sichtprüfung durch den EDIFACT-Kenner.
NITAG: Weitere Versionen der Software Transform On Demand for GDPdUDie Software Transform On Demand for GDPdU extrahiert und transformiert Daten aus nahezu beliebigen Datenquellen. Diese Funktionen sind besonders dann wichtig, wenn die Quellsysteme die Daten nicht in einem Format exportieren können, das von IDEA gelesen werden kann oder wenn die Daten nicht im Beschreibungsstandard exportiert werden können. Meist handelt es sich dabei um ältere Systeme, für die der Hersteller keinen Support mehr leistet oder um proprietäre Export-Formate. Ausgegeben werden die Daten im offiziellen Beschreibungsstandard der Finanzverwaltung. Damit können sie durch die Prüfsoftware IDEA bzw. AIS TaxAudit und auch durch das GDPdU-Warehouse komfortabel eingelesen werden.
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