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Beweiskraft gescannter steuerlicher Belege ist zweifelsfrei (Bitkom)17.10.2013 Im Zusammenhang mit der von der DATEV zusammen mit der Universität Kassel geplanten Studie zum ersetzenden Scannen erschienen in verschiedenen Online-Medien Meldungen, die geeignet sind, eine starke Verunsicherung bezüglich der Beweiskraft gescannter Belege zu erzeugen. Der Kompetenzbereich ECM des BITKOM stellt demgegenüber fest, dass im Bereich der steuerrelevanten Unterlagen das Ersetzen der Papieroriginale durch gescannte elektronische Dokumente mit wenigen im Gesetz ausdrücklich genannten Ausnahmen vom Gesetzgeber gestattet, von der Finanzverwaltung anerkannt und in der Praxis weit verbreitet ist. Die dabei einzuhaltenden Regeln sind klar definiert. Unsicherheiten bezüglich des Beweiswerts solcher Dokumente gibt es im Finanzverwaltungsverfahren nicht und hat es auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Der Kompetenzbereich ECM des BITKOM stellt in einem Papier die aktuelle Rechtslage sowie die gelebte Praxis dar.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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