31.07.2026
|
|
Diskussion der Richtlinie des BSI zur LangzeitspeicherungVon Dr. Ulrich Kampffmeyer01.02.2010 ![]() Dr. Ulrich Kampffmeyer Die BSI-Richtline (TR 03125) macht sich die Mühe, revisionssicher, rechtssicher, beweissicher und langzeitig abzugrenzen. Für rechtssicher und beweissicher bleibt dabei nur die Archivierung mit elektronischer Signatur. Heißt dies nun, dass alle elektronischen Archivsysteme, die nicht nach der BSI-Richtlinie arbeiten, nicht rechtssicher oder beweissicher sind? Diese und viele weitere Fragen werden in der XING-Gruppe "Information & Document Management" seit Dezember 2009 umfassend diskutiert.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialWie sicher sind Ihre steuerlich relevanten Daten? Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität IT-SicherheitCheckliste: Tipps und Tricks für die Cybersicherheit IT-SicherheitCybersicherheit in KMU: Zwischen Unterstützungs-angeboten und Unternehmensrealität IT-SicherheitIT-SicherheitDigitalisierungAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht Partner-Portal |
31.07.2026