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Vertrauenswürdige elektronische Langzeitspeicherung

BSI Technische Richtlinie 03125

Siehe dazu

14.01.2010

Die Technische Richtlinie zielt darauf ab, eine der wesentlichen verbliebenen Hürden auf dem Weg zu einer möglichst vollständigen digitalen Dokumentenverarbeitung zu beseitigen – die vertrauenswürdige elektronische Langzeitspeicherung von elektronischen Dokumenten, Akten und sonstigen Daten aller Art. Durch die immer schneller fortschreitende „Virtualisierung“ von Vorgängen und Dokumenten in die elektronische Form ergeben sich neue Herausforderungen, die in der „alten Welt“ der Papierdokumente nicht – oder zumindest nur in deutlich abgeschwächter Form – bestehen.

  • Elektronische Dokumente können aus sich heraus weder wahrgenommen, d. h. gelesen werden, noch liefern sie aus sich heraus Anhaltspunkte für ihre Integrität und Authentizität und damit dem Schutz und der Wahrung von Rechtsansprüchen des Ausstellers oder Dritter und dem Nachweis der Ordnungsmäßigkeit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr. Diese Eigenschaften müssen vielmehr, insbesondere für die Zwecke der längerfristigen Aufbewahrung elektronischer Dokumente, durch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen hergestellt und dauerhaft erhalten werden.
  • Über die geforderten langen Aufbewahrungszeiträume und damit auch über die immer kürzer werdenden informationstechnischen Innovationszyklen hinweg müssen die Lesbarkeit und Verfügbarkeit von Speichermedien und Datenformaten gewährleistet sein – unabhängig von einzelnen Produkten und Herstellern.
  • Der Zugriff auf Daten und Dokumente muss auch und gerade in der elektronischen Welt den Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit genügen, auch über lange Zeiträume und den Wechsel von IT-Systemen hinweg.

Bislang wird diesen Herausforderungen entweder dadurch begegnet, dass die Lösung des Problems – insbesondere im Hinblick auf stabile Speicherformate und die Unabhängigkeit von den Produkten einzelner Hersteller – unter dem Hinweis auf fehlende Standards und Richtlinien in die Zukunft vertagt wird, oder die Daten und elektronischen Dokumente zum Ende ihrer operativen Relevanz wieder in die klassisch archivierbare Papierform gebracht werden. Beide Strategien sind unbefriedigend, unzureichend und auch unwirtschaftlich.

Diese Richtlinie beseitigt nun die bisherigen Unsicherheiten und gibt eine klare Orientierung, durch welche Maßnahmen und Lösungen eine vertrauenswürdige elektronische Langzeitspeicherung gewährleistet werden kann. Bindend ist diese Technische Richtlinie nur für den Bereich der Bundesverwaltung. Aber in nahezu allen Wirtschaftsbereichen gibt es heute eine Vielzahl gesetzlicher oder anderer Auflagen, die das Thema Langzeitspeicherung bei fortschreitender Digitalisierung der Geschäftstätigkeiten in den Fokus rücken und einer Lösung bedürfen: elektronische Unterlagen im Gesundheitswesen, elektronische Rechnungen und Belege im täglichen Geschäftsverkehr, digitale technische Unterlagen in der Musterzulassung von Luftfahrzeugen, elektronische Akten im Bereich der Medikamentenzulassung. Schon diese wenigen Beispiele zeigen die hohe Relevanz der vertrauenswürdigen elektronischen Langzeitspeicherung auch in der Privatwirtschaft. Die vorliegende Richtlinie gibt also für alle Wirtschafts- und Verwaltungsbereiche gleichermaßen Orientierung und Hilfestellung, um den vielfältigen Anforderungen hinsichtlich

  • Verfügbarkeit und Lesbarkeit
  • Integrität und Authentizität
  • Datensicherheit und Datenschutz

von elektronischen Daten aller Art über lange Aufbewahrungszeiträume hinweg zu genügen.

Das BSI hat dabei die folgenden Gestaltungskriterien zugrunde gelegt:

  • Berücksichtigung der relevanten internationalen Standards
  • Konsequente und vollständige Plattform– und Herstellerneutralität
  • Beschreibung einer mandantenfähigen Referenzarchitektur, die sich auch für den Aufbau anwendungs- und produktübergreifender Archiv-Infrastrukturdienste eignet
  • Umsetzungsorientierung durch Einbeziehung konkreter Hilfestellungen zur Komponenten- und Schnittstellenentwicklung (insbesondere im Bereich kryptographischer Sicherungsmittel mit dem eCard-API-Framework)

Konkret beschreibt diese Technische Richtlinie einen differenzierten Katalog von verpflichtenden (Muss), von empfohlen (Soll) und auch von optionalen (Kann) Anforderungen im Hinblick auf alle Elemente und Bereiche, in denen ein Gestaltungsbedarf besteht, um für Behörden und Institutionen wirkungsvolle, zukunftssichere und wirtschaftliche technische Szenarien für eine vertrauenswürdige Langzeitarchivierung elektronischer Dokumente und Daten aufzubauen. Im Wesentlichen sind dies

  • empfohlene Dokumentenformate
  • ein empfohlenes Speicherformat für Archivdatenobjekte (XAIP)
  • Empfehlungen zu einer IT-Referenzarchitektur oder alternativen Architekturen
  • Anforderungen an Komponenten (z. B. vorgelagerte Anwendungssysteme) und an Module (z. B. Krypto-Modul) sowie deren Zusammenspiel

Auf der Basis des vorliegenden Anforderungskatalogs können nun Anbieter und Produkthersteller zu dieser Richtlinie konforme Lösungsangebote entwickeln.

Die Dokumente der BSI TR-03125

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BSI Technische Richtlinie 03125: Vertrauenswürdige elektronische Langzeitspeicherung

02.10.2024

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