20.06.2025
|
![]() Gerhard Schmidt Bis spätestens Ende März sollten die elektronischen Kassen in alle Unternehmen der Bargeldbranche vorschriftsmäßig ausgestattet sein und betrieben werden. Das scheint in der Praxis aber nicht überall der Fall zu sein. Sonst würde das Landesamt für Steuern Niedersachsen nicht Informationen für genau die Unternehmen veröffentlichen, bei denen dies nicht so ist, und der Zentralverband des Deutschen Handwerks zusammen mit weiteren Verbänden Praxishilfen zur Beantragung von Fristverlängerungen bereitstellen. Noch bevor diese Kassenwelle in der Praxis ausgelaufen ist, ist die nächste schon am Anrollen: Der Bundesfinanzminister plant eine Verordnung zur Änderung der aktuellen Kassensicherungsverordnung. Doch keine Angst. Die zweite und mögliche weitere Wellen werden nicht wie bei Corona immer größer, sondern deutlich kleiner. Geht es doch lediglich um Feinjustierungen auf Verordnungsebene und nicht um neue gesetzliche Regelungen. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialKI in Steuerprüfung und Steuerfahndung Aus der FinanzverwaltungNordrhein-Westfalen und Fraunhofer IAIS erproben KI-Einsatz bei der Steuerfahndung KassenDeutscher Steuerberaterverband zur Einführung einer Registrierkassenpflicht Aus dem BMFNeues Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungs-zusammenarbeit RechtsprechungVerwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren Aus der Finanzverwaltung1,6 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen Aus der FinanzverwaltungÜber 3,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Bayern VerbändeUmfrage zur Evaluierung des Kassengesetzes und der Kassensicherungs-verordnung LiteraturGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
20.06.2025