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„Kleinwaffen“ für Außenprüfer?

Editorial des Email-Newsletters 03-2020 vom 03.04.2020

31.03.2020

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

"Es ist die Bazooka. Was wir dann noch an Kleinwaffen brauchen, das gucken wir später." So der Bundesfinanzminister bei der Vorstellung des Hilfspakets der Bundesregierung gegen die Folgen der Coronakrise. Denkt der Minister da auch an Kleinwaffen für die Außenprüfer? Und wie sollten diese mit den Kleinwaffen in seinem Sinne verantwortungsvoll umgehen?

Tausende Gastronomiebetriebe stehen wegen Corona kurz vor der Insolvenz. Kommt es in einem Gastronomiebetrieb in dieser Situation zu einer Betriebsprüfung, die zu einer nennenswerten Steuernachforderung führt, ist die Insolvenz des Gastronomiebetriebes besiegelt. Der Prüfer hat das Steuerrecht zwar korrekt angewandt, doch das politische Ziel konterkariert, möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze in der Coronakrise zu sichern. Und außerdem: Ist der Betrieb pleite, wird die Steuernachforderung nie in der Staatskasse landen. Stattdessen fällt die arbeitslose Belegschaft den Sozialsystemen zur Last.

Der Außenprüfer hat durchaus eine Kleinwaffe, die er anwenden kann: Prüfungsfeststellungen mit Augenmaß so zu treffen, dass dem Unternehmen zwar einerseits deutlich aufgezeigt wird, welche Mängel es abzustellen hat, dass aber andererseits auch der besonderen Krisensituation Rechnung getragen wird. Schließlich wollen wir alle nach der Krise immer noch und noch lange bei unserem Lieblingsitaliener (-griechen, - mexikaner, …) essen gehen können oder noch Urlaub machen, da es am Urlaubsziel noch Beherbergungsbetriebe gibt.

Wichtiger als Steuernachforderungen, die aus der Vergangenheit resultieren, ist für die Staatskasse aktuell, dass möglichst schnell wieder viele Unternehmen und Arbeitnehmer Steuern zahlen.

Wenn Sie gerade wegen des gesundheitsgefährdenden Virus im Homeoffice arbeiten, denken Sie bitte auch an mögliche neue Gefahren durch Computervieren. Das BSI gibt hier wertvolle Hinweise.

Wollen Sie angesichts der Krise staatliche Hilfen in Anspruch nehmen? Dann nutzen Sie einfach den PSP Corona Helpdesk und empfehlen diesen interaktiven Werkzeugkasten Ihren Geschäftspartnern, Mandanten oder Kollegen weiter.

Ihr Gerhard Schmidt

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28.03.2024

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