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Newsletter Ausgabe 3-2020 vom
3. April 2020

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: „Kleinwaffen“ für Außenprüfer?

 

"Es ist die Bazooka. Was wir dann noch an Kleinwaffen brauchen, das gucken wir später." So der Bundesfinanzminister bei der Vorstellung des Hilfspakets der Bundesregierung gegen die Folgen der Coronakrise. Denkt der Minister da auch an Kleinwaffen für die Außenprüfer? Und wie sollten diese mit den Kleinwaffen in seinem Sinne verantwortungsvoll umgehen?

Tausende Gastronomiebetriebe stehen wegen Corona kurz vor der Insolvenz. Kommt es in einem Gastronomiebetrieb in dieser Situation zu einer Betriebsprüfung, die zu einer nennenswerten Steuernachforderung führt, ist die Insolvenz des Gastronomiebetriebes besiegelt. Der Prüfer hat das Steuerrecht zwar korrekt angewandt, doch das politische Ziel konterkariert, möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze in der Coronakrise zu sichern. Und außerdem: Ist der Betrieb pleite, wird die Steuernachforderung nie in der Staatskasse landen. Stattdessen fällt die arbeitslose Belegschaft den Sozialsystemen zur Last.

Der Außenprüfer hat durchaus eine Kleinwaffe, die er anwenden kann: Prüfungsfeststellungen mit Augenmaß so zu treffen, dass dem Unternehmen zwar einerseits deutlich aufgezeigt wird, welche Mängel es abzustellen hat, dass aber andererseits auch der besonderen Krisensituation Rechnung getragen wird. Schließlich wollen wir alle nach der Krise immer noch und noch lange bei unserem Lieblingsitaliener (-griechen, - mexikaner, …) essen gehen können oder noch Urlaub machen, da es am Urlaubsziel noch Beherbergungsbetriebe gibt.

Wichtiger als Steuernachforderungen, die aus der Vergangenheit resultieren, ist für die Staatskasse aktuell, dass möglichst schnell wieder viele Unternehmen und Arbeitnehmer Steuern zahlen.

Wenn Sie gerade wegen des gesundheitsgefährdenden Virus im Homeoffice arbeiten, denken Sie bitte auch an mögliche neue Gefahren durch Computervieren. Das BSI gibt hier wertvolle Hinweise.

Wollen Sie angesichts der Krise staatliche Hilfen in Anspruch nehmen? Dann nutzen Sie einfach den PSP Corona Helpdesk und empfehlen diesen interaktiven Werkzeugkasten Ihren Geschäftspartnern, Mandanten oder Kollegen weiter.

Ihr Gerhard Schmidt

Corona: Neue Rubrik „Corona“

Die Coronakrise wird uns noch lange beschäftigen. Speziell als von der elektronischen Außenprüfung Betroffene oder mit ihr Befasste. Und allgemeiner als IT-Anwender. Die Vielfalt an aktuellen unternehmerischen Krisenszenarien wird erst in Jahren Gegenstand von Betriebsprüfungen. Das gilt es sich heute bereits bewusst zu machen. Ins Home-Office verlagerte Vefahren können beträchtlich von den etablierten Verfahren abweichen. Ist dies der Fall, ist es sinnvoll, das zeitnah zu dokumentieren. Die Auseinandersetzung mit den neuen Herausforderungen infolge der Coronakrise bündeln wir im "Forum Elektronische Steuerprüfung" ab sofort in der Rubrik "Corona".

Corona: Interaktiver Corona-Helpdesk

Bund und Länder haben eine Vielzahl von Hilfsprogrammen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbstständige aufgelegt. Welche Hilfen gibt es in meinem Bundesland? Welche Hilfen kann mein Unternehmen konkret in Anspruch nehmen? Wie lassen sich die Auswirkungen der Corona-Krise bilanziell berücksichtigen? Antworten gibt das frei zugängliche Corona-Helpdesk der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner (PSP). Mittels einer interaktiven Karte, eines interaktiven Fragenkatalogs sowie einer interaktiven Bilanz finden Sie mit wenigen Klicks die für Ihr Unternehmen passgenauen Hilfen.

Corona: Besondere Praxistipps für die Kassenführung zu Zeiten der Corona-Pandemie

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gibt auf seinen Internetseiten besondere Praxistipps für die Kassenführung zu Zeiten der Corona-Pandemie. Wird die Kassenbuchführung in einigen Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung hinsichtlich deren Ordnungsmäßigkeit überprüft, könnten sich aufgrund der aktuellen Krisensituation geschuldeter Sachverhalte „auffällige" Abweichungen in den von der Finanzverwaltung durchgeführten Analysen ergeben. Daher kommt der Nachvollziehbarkeit der Kassenaufzeichnungen gerade in Zeiten der Corona-Pandemie eine verstärkte besondere Bedeutung zu.

Corona: Home-Office? – Aber sicher!

Eine empfohlene Maßnahme im Kontext der Corona-Prävention ist die intensivere Nutzung von Home-Office und mobilem Arbeiten. Dafür gilt es, pragmatische Lösungen zu finden, die einerseits die Arbeitsfähigkeit einer Organisation erhalten, gleichzeitig jedoch Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität gewährleisten. Trotz der gegebenen herausfordernden Situation sollte auch bei der Einrichtung von Home-Office- Arbeitsplätzen die IT-Sicherheit angemessen berücksichtigt werden. Bei spontanen Lösungen für mobiles Arbeiten können in der Regel nicht alle Anforderungen für IT-Sicherheit vollständig umgesetzt werden. Schnellere und stabile Netzanschlüsse, der Aufbau von VPN-Lösungen sowie die Anschaffung geeigneter Hardware können nur in Ausnahmefällen ad hoc aufgebaut oder bewerkstelligt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt eine Reihe einfacher Maßnahmen, die ohne größeren Aufwand einen Grundstein für IT-Sicherheit im mobilen Arbeiten darstellen.

Aus der Finanzverwaltung: Information für Unternehmen des Taxi-und Mietwagengewerbes

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat ein Merkblatt zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Taxi- und Mietwagenunternehmern veröffentlicht. In der fünfseitigen „Information für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes" geht es um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung.

Finanzverwaltung: Bundeszentralamt für Steuern aktualisiert Digitale Schnittstelle für Kassensysteme (DSFinV-K 2.1)

Seit Mitte März kann die aktualisierte Version 2.1 der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.1) heruntergeladen werden. Die DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.

Literatur: Grundsätze ordnungsmäßiger Eigenkapitalbilanzierung nach GoB und IFRS (Christoph Schober)

Christoph Schober unterzieht die Eigenkapitalbilanzierung nach GoB und IFRS einer übergreifenden systematischen und normativen Auseinandersetzung. Auf Basis entwickelter Prinzipien ordnungsmäßiger Eigenkapitalabgrenzung, die bislang aus unterschiedlichen Gründen weder nach GoB noch nach IFRS hinreichend geklärt sind, leitet der Verfasser unter Einbeziehung gesellschaftsrechtlicher Wertungen Bilanzierungsgrundsätze für Derivate auf eigene Anteile und strukturierte Finanzinstrumente ab. Entgegen der beobachtbaren Abbildungsvielfalt insbesondere in der IFRS-Bilanzierungspraxis können dadurch eindeutige Problemlösungen vielfältiger Fallkonstellationen erzielt werden.

Pressespiegel / Linktipps

* E-Rechnung: Fehler korrigieren und richtig archivieren (DeutscheHandwerksZeitung, 31.03.2020)
* Homeoffice erfordert ein hohes Maß an Endgeräte-Hygiene (it-daily.net, 30.03.2020)
* "Firmen müssen E-Bilanz-Daten revisionssicher speichern" (Springer Professional, 25.03.2020)
* Home Office in der Steuerberatung aus technischer und organisatorischer Sicht (Haufe, 19.03.2020)
* Mobiles Arbeiten gefährdet die IT-Sicherheit (Springer Professional, 09.03.2020)
* Wie Sie GoBD-konform archivieren (Computerwoche, 04.03.2020)
* Tax-Compliance-Management-Systeme in der Betriebsprüfung (Deloitte)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 20.05. Hannover: Fachkonferenz zur digitalen Betriebsprüfung – Aktuelles zu GoBD (Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt)
* 26.05.-27.05. Hamburg: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 17.06.-18.06. Berlin: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 23.06.-24.06. Dortmund: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 01.07.-02.07. Frankfurt: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 07.07.-08.07. München: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 14.07.-15.07. Stuttgart: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 21.09.-22.09. Fulda: E-Rechnungs-Gipfel (Vereon)

FibuNet: Energiehändler Otto Fricke forciert Digitalisierung mit FibuNet webIC

Um den zukünftigen Marktanforderungen gerecht zu werden und wettbewerbsfähig zu bleiben, digitalisiert der Energiehändler und Tankstellenbetreiber Otto Fricke & Co. GmbH zunehmend seine Geschäfts- und Verwaltungsprozesse. Ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung war dabei die Einführung von FibuNet webIC zur weitgehenden Automatisierung der Rechnungsbearbeitung, was spürbare Vorteile in der kaufmännischen Steuerung zur Folge hat.

DATEV: Kostenfreie Infobroschüre für den Prüferalltag - im Fokus: die datengetriebene Prüfung

Die Digitalisierung treibt das Datenwachstum innerhalb jedes Unternehmens flächendeckend voran und stellt Sie als Abschlussprüfer vor neue Herausforderungen. Was bedeutet das konkret? Welchen Stellenwert hat hier die Datenanalyse und wie kann sie mit der Unterstützung von DATEV umgesetzt werden? Antworten auf diese wichtigen Fragen erhalten Sie in der kostenlosen DATEV-Broschüre „Wirtschaftsprüfung in der Praxis 01/2020“ unter der Art.-Nr. 31288 im DATEV-Shop.

Verfahrensdoku: Antworten auf häufige Fragen zur Verfahrensdokumentation

Warum fordert die Finanzverwaltung von den Unternehmen eine Verfahrensdokumentation? Warum tut wir uns mit dem Thema Verfahrensdokumentation so schwer? Wie geht man die Erstellung einer Verfahrensdokumentation an? Gibt es Hilfsmittel zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation? Welchen Aufwand muss man für eine Verfahrensdokumentation betreiben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Verfahrensdoku-Shop.

Audicon: Audicon Compliance-Webinar im April: Tax Compliance, GoBD und die Steuerfunktion der Zukunft

Gemeinsam mit Stefan Groß von der Steuerberatungsgesellschaft Peters, Schönberger & Partner in München veranstaltet Audicon am 03.04.2020 ein Webinar, das sich mit Tax Technologie und der Steuerfunktion der Zukunft beschäftigt. In 60 Minuten gehen die Referenten darauf ein, wie Big Tax Data, Tax Analytics, Blockchain oder Künstliche Intelligenz die Steuerwelt von morgen verändern. Was bedeuten diese Schlagworte konkret und wie könnte die Steuerabteilung von morgen davon profitieren?

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