02.10.2024
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Gerhard Schmidt Es ist wie beim Pferderennen. Die Galopper stehen in der Startbox, scharren ungeduldig mit den Hufen und warten, dass die Tür endlich aufgeht und sie loslegen können. Und die Tür ging auf, am 28. November! Die Neufassung der GoBD wurden veröffentlicht. Das wurden sie im Juli dieses Jahres zwar schon einmal, doch kurz danach waren sie von den Internetseiten des BMF klammheimlich auch schon wieder verschwunden. Zumindest ein (man munkelt süddeutsches) Bundesland hatte Nachbesserungsbedarf angemeldet. Nun also die neue Neufassung. Neues gegenüber dem Sommer steht da praktisch nicht drin, doch es hätte ja sein können. Schlag auf Schlag geht es nun mit täglich erscheinenden Publikationen mit Bezug zu den neuen GoBD. Die Werke waren schon längst fertig und ruhten in den elektronischen Schubladen der Herausgeber. Nun endlich können sie veröffentlicht werden. Beispielsweise die aktualisierte Musterverfahrensdokumentation zum (nun auch mobilen) ersetzenden Scannen und der GoBD-Leitfaden, über die wir Sie nachfolgend informieren. Es ist typisch deutsch, das Szenario um die Neufassung der GoBD und die Neu-Neufassung. Sich wichtig nehmende Ministerialbürokraten in den Ländern pochen auf ihre föderalen Zuständigkeiten in der Organisation der Finanzverwaltung und bremsen ohne gravierenden Grund die Digitalisierung in der gesamten Wirtschaft. So mancher Unternehmer, der kein Risiko eingehen will, hat seit dem Sommer auf die Erleichterungen, die die Neufassung in der Erstveröffentlichung versprachen, verzichtet und greift sie erst jetzt auf. Schade um die vertane Zeit. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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