03.07.2026
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Tax Compliance und kleine UnternehmenEditorial des Email-Newsletters 06-2019 vom 29.06.201929.06.2019 ![]() Gerhard Schmidt Kaum ein Monat vergeht zurzeit, ohne dass eine Veröffentlichung zu Tax Compliance erscheint, oft dicke Bücher, die Steuerexperten größerer Unternehmen adressieren. Nun ist (siehe nachfolgende Meldung) auch eine Broschüre speziell für kleinere Unternehmen erschienen, herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) (siehe nachfolgende Meldung). Das Steuerrecht wird immer komplexer und komplizierter, insbesondere auch im Zusammenhang einer zunehmenden Digitalisierung. Hier den Über- und Durchblick zu behalten, fällt den Unternehmen zunehmend schwerer. Mit der Folge, dass die Möglichkeiten, Fehler zu machen, zunehmen. Wie sind solche Fehler zu bewerten? Als Missgeschick, das trotz sorgfältigen Arbeitens geschehen ist? Als (grobe) Fahrlässigkeit? Als Vorsatz mit dem Ziel, Steuern zu verkürzen? Der Fiskus stellt die Unternehmen erst einmal unter Generalverdacht: Vorsatz! Es sei denn, die Unternehmen können das widerlegen. Durch ein innerbetriebliches Kontrollsystem (IKS) als Kernelement von Tax Compliance. Woraus besteht nach ZDH/BStBK ein Steuer-IKS? Aus den sieben Grundelementen Compliance-Kultur, Compliance-Ziele, Compliance-Organisation, Compliance-Risiken, Compliance-Programm, Compliance-Kommunikation und Compliance-Überwachung/Verbesserung. Alles klar, Handwerker? Taugt ein Begriffssystem, das das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) für große Unternehmen entwickelt hat, auch für Handwerksbetriebe, die durchschnittlich knapp sechs Beschäftigte haben? Wohl kaum. Ist der Steuerberater, dessen Kanzlei meist eine ähnliche Größe hat, in der Lage, seinen Mandanten aus dem Handwerk ein Dienstleistungsangebot zum Steuer-IKS zu machen, das für diese attraktiv ist, insbesondere hinsichtlich des Beratungshonorars? Auch hier sind Zweifel angebracht. Praxistauglich ist die Entwicklung eines Steuer-IKS für kleine Unternehmen aktuell noch nicht. Das dahinterstehende, auf eine Lösung drängende Problem ins Bewusstsein des Handwerkers zu bringen, ist auf jeden Fall ein Verdienst der Broschüre. Ihr Gerhard Schmidt
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