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Steuerkontrollsystem statt SteuerprüfungEditorial des Email-Newsletters 01-2019 vom 28.01.201921.01.2019 ![]() Gerhard Schmidt In Österreich wurden mit Jahresbeginn 2019 Betriebsprüfungen abgeschafft – zumindest für einige große Unternehmen. Bei einem Jahresumsatz ab 40 Millionen Euro können Steuerprüfungen entfallen, unter der Voraussetzung, dass ein Unternehmen keine Strafe wegen eines Finanzvergehens in den vergangenen Jahren bekommen hat, erkennbar nicht an Schummeleien interessiert ist und ein internes Steuerkontrollsystem etabliert hat. Das Kontrollsystem beruht auf den eigenen Mitarbeitern und auf einem Gütesiegel von Steuerprüfern, die das Unternehmen selbst bezahlt. Stichprobenartige Kontrollen von Büchern und Rechnungen soll es aber weiterhin geben. Fester Bestandteil des neuen Modells, das in den Niederlanden entwickelt wurde, ist, dass sich Betriebsprüfer mit Unternehmensvertretern regelmäßig treffen. Die Firmen sind verpflichtet, im Zuge dieser Gespräche alle steuerrelevanten Informationen weiterzugeben. So soll der Fiskus strittige und wichtige Sachverhalte zeitnah erfahren, statt sie Jahre später beurteilen zu müssen. Tendenzen in die von Österreich eingeschlagene Richtung gibt es auch hierzulande. Die auf anschlussgeprüfte Großbetriebe abzielende zeitnahe Betriebsprüfung ist seit 2012 bundeseinheitlich in der Betriebsprüfungsordnung geregelt. Obwohl zeitnah ist sie dennoch eine Betriebsprüfung. Auch ein steuerliches internes Kontrollsystem (Steuer-IKS) und ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) kennen wir in Deutschland. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis das, was bei uns konzeptionell bereits separat angelegt ist, zu einem dem österreichischen und niederländischen vergleichbaren Modell zusammenwächst. Ihr Gerhard Schmidt
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