17.09.2026
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![]() Gerhard Schmidt Der Spätsommer scheint für die Finanzgerichtsbarkeit die Zeit zu sein, in der sie die Ergebnisse ihrer Arbeit der Öffentlichkeit präsentiert. Über eine ganze Reihe von Urteilen können wir nachfolgend berichten. Unter welchen Voraussetzungen darf ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden? Kann die Feststellungsverjährung durch eine Außenprüfung gehemmt werden? Muss der Betreiber einer Internethandelsplattform die Daten seiner Nutzer dem Finanzamt zur Verfügung stellen? Handelt es sich umsatzsteuerlich um eine vollständige Anschrift, wenn dort nur ein Briefkasten hängt ohne dass auch eine wirtschaftliche Aktivität stattfindet? Mit all diesen Fragen haben sich Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof in letzter Zeit beschäftigt. Die Tendenz: der Fiskus bekommt mehr Daten und darf kritisch hinschauen. Nur zu einfach sollte er es sich nicht machen. Ihr Gerhard Schmidt
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17.09.2026