06.09.2024
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Datenverlust – vorsorgen und versichernEditorial des Email-Newsletters 07-2014 vom 24.07.201423.07.2014 Gerhard Schmidt Seit über zwölf Jahren beschäftigen wir uns inzwischen mit der elektronischen Steuerprüfung. Während dieser langen Zeit sollte inzwischen alles Wesentliche geklärt sein. Doch dem ist in vielerlei Hinsicht nicht so. Beispielsweise die höchstrichterliche Rechtsprechung. Die sorgt erst seit in diesem Jahr bei der stärksten Sanktion des Fiskus, dem Verzögerungsgeld, für austarierte Verhältnisse zwischen der Finanzverwaltung und den Unternehmen (siehe nachfolgendes Urteil). In der Bargeldbranche wird es erst Ende 2016 richtig ernst mit der GDPdU-konformen Bereitstellung digitaler Unterlagen. Doch allmählich sollten sich die Wirte, Taxifahrer und Friseure darauf einstellen. Hilfreich dabei kann ein Blick in das Buch von Gerd Achilles sein, der aus Sicht der Betriebsprüfung das Thema Kassenführung beleuchtet. Auch die auf dieselbe Klientel abzielende Richtsatzsammlung für Unternehmen, die es mit der Buchführung nicht so genau nehmen, ist in diesem Zusammenhang interessant. Schließlich können wir uns endlich über die Klarstellung der Finanzverwaltung zu Bankauszügen freuen, bei denen wir uns nun guten Gewissens vom Papier verabschieden können zugunsten der elektronischen Version. Ihr Gerhard Schmidt
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