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Eine Toilette ist kein ArbeitszimmerEditorial des Email-Newsletters 06-2013 vom 21.06.201315.06.2013 ![]() Gerhard Schmidt Es gibt immer wieder Finanzamtsmitarbeiter, die durch besonderes Engagement aus der Masse der Kollegen herausstechen. Der bayerische Steuerfahnder etwa, der Uli Hoeneß bei seiner (wohl etwas missglückten) Selbstanzeige nach bestem Wissen unterstützte. Oder der schwäbische Betriebsprüfer, der meinte, seinen Dienstpflichten hauptsächlich im Home Office nachkommen zu müssen und den Steuerzahler an den Kosten dafür beteiligen wollte. Er renovierte sein Arbeitszimmer und die daneben liegende Gästetoilette und wollte beides von der Steuer absetzen. Penibel wie Beamte nun einmal sind, führte er dazu ein Toilettentagebuch, aus dem hervorging, dass er zu exakt 73,58 Prozent das stille Örtchen beruflich nutzte. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 21.1.2013, 9 K 2096/12) hatte dafür leider wenig Verständnis. Ihr Gerhard Schmidt
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