20.06.2025
|
Eine Toilette ist kein ArbeitszimmerEditorial des Email-Newsletters 06-2013 vom 21.06.201315.06.2013 ![]() Gerhard Schmidt Es gibt immer wieder Finanzamtsmitarbeiter, die durch besonderes Engagement aus der Masse der Kollegen herausstechen. Der bayerische Steuerfahnder etwa, der Uli Hoeneß bei seiner (wohl etwas missglückten) Selbstanzeige nach bestem Wissen unterstützte. Oder der schwäbische Betriebsprüfer, der meinte, seinen Dienstpflichten hauptsächlich im Home Office nachkommen zu müssen und den Steuerzahler an den Kosten dafür beteiligen wollte. Er renovierte sein Arbeitszimmer und die daneben liegende Gästetoilette und wollte beides von der Steuer absetzen. Penibel wie Beamte nun einmal sind, führte er dazu ein Toilettentagebuch, aus dem hervorging, dass er zu exakt 73,58 Prozent das stille Örtchen beruflich nutzte. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 21.1.2013, 9 K 2096/12) hatte dafür leider wenig Verständnis. Ihr Gerhard Schmidt
© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialKI in Steuerprüfung und Steuerfahndung Aus der FinanzverwaltungNordrhein-Westfalen und Fraunhofer IAIS erproben KI-Einsatz bei der Steuerfahndung KassenDeutscher Steuerberaterverband zur Einführung einer Registrierkassenpflicht Aus dem BMFNeues Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungs-zusammenarbeit RechtsprechungVerwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren Aus der Finanzverwaltung1,6 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen Aus der FinanzverwaltungÜber 3,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Bayern VerbändeUmfrage zur Evaluierung des Kassengesetzes und der Kassensicherungs-verordnung LiteraturGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
20.06.2025