02.10.2024
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Griechische Perspektiven?Editorial des Email-Newsletters 03-2010 vom 24.03.201023.03.2010 Gerhard Schmidt Zumindest auf dem Papier ist Griechenland entschlossen zu handeln. Der aktuelle griechische Gesetzentwurf zur ab 2011 geltenden Steuerreform sieht eine Fülle drastischer Maßnahmen vor. Konzentrieren wir uns auf die im Zusammenhang mit der elektronischen Steuerprüfung relevanten: Transaktionen zwischen Unternehmen müssen grundsätzlich über Geschäftskonten abgewickelt werden. Transaktion zwischen Privatpersonen und Unternehmen dürfen nur bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in bar abgewickelt werden. Zwischen Unternehmen ausgetauschte Rechnungen über 3.000 Euro müssen elektronische Rechnungen sein. Werden Kassensystemen eingesetzt, sind alle Unternehmen verpflichtet, nur Rechnungen von zertifizierten Kassen herauszugeben. Die Steuerbehörden bekommen direkten Zugriff auf die elektronischen Daten. Ein Traum für jede Finanzverwaltung. Für die griechische soll er bald Realität werden. Für die deutsche bleibt einiges davon einstweilen noch ein Traum. Ein vergleichbarer Gesetzentwurf hätte bei uns heute keine Chance. Doch das Ziel wird vom deutschen Fiskus dennoch konsequent angepeilt: Wo immer möglich, werden aufwändige manuelle Prüfungen durch effiziente elektronische ersetzt. Wo immer möglich wird zeitnah auf eine möglichst große Menge steuerlich relevanter Unternehmensdaten zugegriffen. Der heute rechtlich zulässige Spielraum ist groß. Man stelle sich nur einmal vor, in jedem Unternehmen würde jedes Jahr eine Umsatzsteuersonderprüfung mit Datenträgerüberlassung durchgeführt. Eine lückenlose und mindestens jahresaktuelle Datenbank mit allen in Deutschland verschickten und empfangenen Rechnungen könnte aufgebaut werden. Das wäre schon ziemlich nahe dran an den künftigen griechischen Möglichkeiten. Fehlt nur noch der jederzeitige direkte Zugriff auf das Rechnungswesen des Unternehmens aus dem Finanzamt. Denn unmittelbaren Datenzugriff - allerdings beschränkt auf den Zeitraum einer Außenprüfung - haben wir schon. Ob der Prüfer dabei im Unternehmen oder im Finanzamt sitzt - was er (noch) nicht darf, ist unerheblich, da es keinen Einfluss auf seine Zugriffsmöglichkeiten hat. Was einzig noch fehlt ist, dass das Finanzamt jederzeit auf die Unternehmensdaten zugreifen darf. Andererseits: Wird nicht auch von Unternehmensseite das Interesse an zeitnahen Betriebsprüfungen immer größer, was immer auch mit zeitnahen Datenzugriffen verbunden ist? Das, was die Griechen in ihrem Gesetzentwurf formuliert haben, scheint mir - schon lange davor - Vision des deutschen Fiskus zu sein. Darauf bewegt er sich langsam aber zielstrebig zu. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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