02.10.2024
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Die Spannung steigt auch die Dynamik?Editorial des Email-Newsletters 07-2003 vom 14.11.2003
Die Sanktionsmöglichkeiten der Finanzverwaltung bei Missachtung der
gesetzlichen Vorschriften zur elektronischen Steuerprüfung - bislang
ein stumpfes Schwert - sollen verschärft werden. Das sollten sich
insbesondere die Steuerberater zu Herzen nehmen, die - nicht nur in den
Augen der Finanzverwaltung - das Thema bislang fast völlig beiseite
geschoben haben. Die Qualifikation steuerlich relevanter Daten zur
Vorbehaltsaufgabe zu erklären, diese Aufgabe dann aber nicht
wahrzunehmen, ist ein riskantes Spiel - für die Steuerberater und die
Millionen von ihnen betreuten Unternehmen.
Das Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Anforderungen und den drohenden Sanktionen einerseits und dem Stand der Maßnahmen in Teilen der deutschen Wirtschaft andererseits wird zunehmend gravierender. Dabei wird es für die Unternehmen doch immer einfacher, GDPdU-konforme Lösungen zu realisieren. Sei es, dass immer mehr und bessere Leitfäden erscheinen, sei es, dass neue praxistaugliche und wirtschaftliche Lösungskonzepte in den Vordergrund treten. Die Finanzverwaltung wollte mit der elektronischen Steuerprüfung technologisch auf Augenhöhe mit den Steuerpflichtigen kommen. Das ist ihr gelungen und nicht nur das. Durch den Einsatz moderner Prüfsoftware gerieten die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater gar ins Hintertreffen. Doch sie können etwas dagegen tun. Um selbst wieder mit der Finanzverwaltung auf Augenhöhe zu kommen, ist eine Auseinandersetzung mit deren Prüfsoftware unerlässlich, denn gerade durch die Prüfsoftware bekommt die Außenprüfung eine völlig neue Qualität. Sich einen ersten Eindruck von der Leistungsfähigkeit der Prüfsoftware zu verschaffen, ist dabei gar nicht so aufwändig. Einzelne Steuerberater und Unternehmen haben bereits erkannt, dass Prüfsoftware nicht nur ein Werkzeug für den Außenprüfer ist, sondern im Unternehmen in vielen Zusammenhängen bisher ungeahnten Nutzen entfalten kann. Dieses Zuckerbrot vor Augen ist doch ein wahrlich angenehmerer Antrieb zum Handeln als der durch die Peitsche der Sanktionen der Finanzverwaltung. Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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