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Zöller & Partner und Dr. Ivo Geiss: Fragen und Antworten zur GDPdU
Die Zöller & Partner GmbH
hat zusammen mit dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ivo Geiss im September
2003 einen aktuellen Fragen- und Antworten-Katalog veröffentlicht.
Übersicht über die Fragen
I. Einleitung und rechtliche Grundlagen
- Welche Gesetze haben sich denn geändert?
- Was bedeutet GDPdU?
- Seit wann gelten die neuen Regeln?
- Woher bekommt man die GDPdU?
II. Steuerrelevante Daten
- Um welche Daten geht es?
- Für welche Steuerprüfungen gelten die neuen Regelungen?
- Welche Daten sind denn steuerrelevant?
- Wie lange müssen die Unterlagen archiviert werden?
- Was ist mit Daten, die vor dem 1.1.2002 entstanden sind?
- Muss das alte EDV-System am Leben gehalten werden?
- Was wird im Detail bei einer Betriebsprüfung geprüft?
- Kann ich die steuerrelevanten Daten nach einem endgültigen Prüfungsbescheid wieder löschen?
III. Zugriff auf steuerrelevante Daten
- Sind bestimmte Speichermedien bei der Datenträgerüberlassung vorgeschrieben?
- Was bedeutet maschinell verwertbare Datenträger" bei der Datenträgerüberlassung?
- Besteht ein Verwertungsverbot für versehentlich überlassene Daten? (Quelle: BMF)
- Bei der Zugriffsmethode Z3 müssen die Daten dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden. Bei uns fallen täglich ca. 2 GB steuerrelevante Daten an. Kann ein Prüfer trotzdem die Bereitstellung verlangen? Wo ist die Grenze?
- Meine Buchhaltungssoftware bietet die Möglichkeit zum Datenexport nur über ein kostenpflichtiges Zusatzmodul. Was muss ich tun? Bin ich zum Kauf verpflichtet?
- Beim unmittelbaren Zugriff des Betriebsprüfers auf unsere Systeme könnte es zu Datenverlusten oder Abstürzen kommen. Wer haftet für Produktionsausfälle beim unmittelbaren Zugriff?
- Wie weit hat die Unterstützung bei der Einweisung der Betriebsprüfer zu gehen?
- Beim Datenzugriff kann ein Betriebsprüfer auch Daten einsehen, die außerhalb des Prüfungszeitraums liegen. Ist dies zulässig?
- Was macht der Betriebsprüfer am Ende der Prüfung mit den bereitgestellten Daten?
IV. Formate und sonstige technischen Fragestellungen
- Was sind originär digitale Unterlagen?
- Laut GDPdU sind das TIF- und das PDF-Format nicht mehr zur Speicherung zugelassen? Wie kann muss ich das verstehen? Welche Auswirkungen hat dies auf mein DMS?
- Was ist mit maschineller Auswertbarkeit gemeint?
- Welche Anforderungen müssen die archivierten Dokumente erfüllen?
- Sind bestimmte Speichermedien bei der Speicherung vorgeschrieben?
- Müssen E-Mails archiviert werden?
- Was ist mit Edifact-Daten?
- Speicherung der Druckdatei zusätzlich zur EDI-Datei (Quelle: BMF)
- Was ist mit Druckspools?
- Müssen MS Office-Dokumente archiviert werden?
- Verknüpfung von Nummernkreisen zu ihren Bedeutungen (Quelle: BMF)
- Wenn wir dem Betriebsprüfer unsere Daten bereitstellen, woher kennt dieser die Inhalte und Bedeutung der einzelnen Felder und die Verknüpfungen der unterschiedlichen Tabellen?
V. Produkt und Lösungen
- Gibt es GDPdU-konforme Technologien?
- Gibt es GDPdU-konforme Produkte / Archivsysteme?
- Was ist ein auswertbares Archivsystem?
- Sind Systeme auf Basis von Volltextdatenbanken nicht in der Lage, die neue AO zu erfüllen?
- Wer oder was ist IDEA?
- Wir setzen DATEV im Rechenzentrumsbetrieb für unsere Lohnbuchhaltung ein. Gibt es hier Empfehlungen?
- Wir haben SAP R/3 im Einsatz. Gibt es hier eine Liste von steuerrelevanten Daten?
- Unsere Buchhaltung haben wir komplett an Dritte outgesourced. Was muss ich tun, um den Anforderungen der GDPDU gerecht zu werden?
- Welche Auswirkungen haben die Anforderungen der GDPdU auf eine vorhandene Verfahrensdokumentation?
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