08.03.2023
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Kassenführung und kryptografischer Manipulationsschutz: Freiwillig und technologieoffen?Plädoyer für das INSIKA-Verfahren
Von Arno Becker01.12.2015 Eine geeignete Sicherheitslösung kann dem ehrlichen Kaufmann Rechtssicherheit in Bezug auf die Unveränderbarkeit bzw. auf ausschließlich dokumentierte Veränderungen seiner Daten aus Kassen und kassenähnlichen Systemen bieten. Der Leiter des Referats für Außenprüfungsdienste, Steuerstrafrecht und Umsatzsteuer bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen plädiert hier für das INSIKA-Verfahren. Das INSIKA-Konzept basiert auf einem innovativen generischen Ansatz, der durch intelligente Kombination von Standardverfahren der Hochsicherheitstechnologie eine äußerst sichere, technologieoffene und preisgünstige Lösung zur Schaffung von Datenintegrität und Datenauthentizität bietet.Diese Verfahren behindert aufgrund nur minimaler Eingriffe in die Systeme die Innovationskraft der Gerätehersteller nicht und ist zudem europarechtlich unbedenklich. INSIKA ist frei von Rechten Dritter, wodurch Abhängigkeiten ausgeschlossen sind. Wenngleich die Irrtümer über eine Sicherheitslösung für Kassen und kassenähnliche Systeme nach dem INSIKA-Konzept vielfältig sind, werden die insoweit aufgestellten Behauptungen durch ständige Wiederholung nicht zutreffend. Vollständige Technologieoffenheit eines IT-Sicherheitssystems für Kassen und kassenähnliche Systeme ist eine Illusion, mithin eine derartige Lösung weltweit auch nicht existiert. Eine weitgehende Technologieoffenheit ist sehr wohl möglich und wird vom INSIKA-Verfahren geboten, was vor allem durch die minimierten Eingriffe in die Aufzeichnungssysteme selbst erreicht wird. Nicht von ungefähr fordern deshalb gerade Berufsverbände, die bereits Erfahrungen mit einer Sicherheitslösung für Kassen und kassenähnliche Systeme nach dem INSIKA-Konzept gesammelt haben, die gesetzliche Implementierung einer derartigen Lösung bei der Politik ausdrücklich ein oder stehen dieser zumindest aufgeschlossen gegenüber.
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