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Anwendungserlass zu § 146a AOBMF - Schreiben vom 17. Juni 2019 - IV A 4 – S 0316-a/18/1000117.06.2019 Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146a AO eingeführt worden (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme). Das BMF hat nun mit Schreiben vom 17.6.2019 den Anwendungserlass zu § 146a AO veröffentlicht.Inhalt 1. Allgemeines und Begriffsdefinition 2. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich 3. Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung 4. Einheitliche digitale Schnittstelle für steuerliche Außenprüfungen und Nachschauen 5. Anforderung an den Beleg 6. Belegausgabe 7. Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung 8. Elektronische Aufbewahrung der Aufzeichnungen 9. Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO 10. Zertifizierung 11. Verbot des gewerbsmäßigen Bewerbens und In- Verkehr-Bringens nach § 146a Abs. 1 Satz 5 AO 12. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 146a AO © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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