02.10.2024
|
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)BMF-Schreiben vom 04.05.2020 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :004 -04.05.2020 Mit dem BMF-Schreiben wird der der Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 30, 31, 88, 138a, 146 (Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen), 146a (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung), 147 (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen), 364a, und 365.Die Änderungen betreffen insbesondere eine Anpassung des AEAO an die Neufassung der GoBD vom 28.11.2019. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialWie steht es um die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen? IT-SicherheitCrowdStrike - Welche Folgen der IT-Ausfall für deutsche Unternehmen hatte Elektronische RechnungenUmsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland LiteraturVerfahrensdokumentation nach GoBD (Michael Bissinger, Elisa Lutz) Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht Aus der FinanzverwaltungZuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer startet im November Aus der FinanzverwaltungErfolgreiches BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgeweitet RechtsprechungBFH zu zwingendem Dateiformat elektronischer Dokumente Elektronische RechnungenZDH-Flyer: "Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen" LiteraturBuchführungsfehler und Betriebsprüfung (Peter Schumacher) Partner-PortalVeranstalter |
02.10.2024