02.10.2024
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Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2003Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2003 zu Mehrsteuern von mehr als 14 Mrd. Euro geführt. Es handelt sich um Ergebnisse von Prüfungen bei gewerblichen Unternehmen, freiberuflich Tätigen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenordnungen sowie bei Bauherrengemeinschaften und sonstigen Steuerpflichtigen. Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen nicht enthalten.
Im Rahmen der föderativen Verfassungsordnung kommt dem Bundesministerium der Finanzen die Aufgabe zu, für eine einheitliche Besteuerung zu sorgen und sich für eine möglichst gleichmäßige Prüfungsdichte einzusetzen.
Nach der Begriffsbestimmung der Abgabenordnung sind in der Anzahl der Kleinstbetriebe auch solche zu erfassen, die hinsichtlich ihrer Prüfungsbedürftigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung sind. Da dies der größte Teil der Kleinstbetriebe ist, sind Darstellungen zum durchschnittlichen Prüfungsabstand in dieser Größenklasse ohne Aussagewert.
Hinzuzurechnen sind noch 124 Prüfer des Bundesamtes für Finanzen, die sich im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an insgesamt 1.212 Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt haben. In dieser Zahl sind 10 Vollprüfungen von Großbetrieben enthalten, die das Bundesamt für Finanzen nach Abstimmung mit den zuständigen Finanzbehörden in den neuen Ländern übernommen haben. Wie bisher ergibt sich zwar der größte Teil der Mehrsteuern (ca. 78,5 v.H. 2002: 75 v.H..) aus der Prüfung der Großbetriebe. Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung können aber die Prüfungen nicht auf diese Größenklasse beschränkt werden. Im Übrigen darf die prophylaktische Wirkung der Betriebsprüfung nicht unterschätzt werden.
Die Differenz zum Gesamtergebnis stammt aus der Prüfung von Bauherrengemeinschaften und sonstigen Steuerpflichtigen, die den Größenklassen nicht eindeutig zugeordnet werden können. Das Ergebnis aus diesen Prüfungen gem. § 193 Abs.2 Nr. 2 AO beträgt rd. 428 Mio Euro. Nach den statistischen Erhebungen wird nicht unterschieden, welche der Nachforderungsbeträge als Verlagerungen anzusehen sind und welche ohne eine Betriebsprüfung endgültig ausgefallen wären. Rückschlüsse auf das Ausmaß strafrechtlich relevanter Steuerhinterziehungen können aus den Mehrergebnissen nicht gezogen werden.
*) Dem Betrag sind noch rd. 428 Mio Euro Mehrsteuern hinzuzurechnen (z.B. aus Prüfungen von Bauherrengemeinschaften). © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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