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"Hessens Steuerfahndung ist spitze"

Presseinformation des Hessisches Ministerium der Finanzen vom 18.09.2013

20.09.2013

„Die hessische Steuerfahndung hat 2012 im Ländervergleich das mit Abstand höchste Mehrergebnis an steuerlichen Mehreinnahmen erzielt", erklärte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer anlässlich einer kürzlich veröffentlichten Statistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Über eine Milliarde Euro seien durch die erfolgreiche Arbeit der hessischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung zusätzlich in die Landeskasse geflossen, sagte Schäfer. Damit lag Hessen in absoluten Zahlen vor Baden-Württemberg (580,4 Mio. Euro) und Nordrhein-Westfalen (537,6 Mio. Euro) – und das, obwohl diese beiden Länder deutlich mehr Einwohner und dadurch ein deutlich höheres Steueraufkommen haben.

„Die Statistik des BMF bestätigt eindrucksvoll, dass die hessische Steuerverwaltung effizient und effektiv arbeitet. Es ist ein Ausweis der Qualität und der Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Land. Wer da noch behauptet, in der Steuerfahndung in Hessen werde Nachsicht geübt, der beschädigt die großartigen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung", betonte der Finanzminister. Die Zahlen machten laut Schäfer deutlich, dass das Land in den vorangegangenen Jahren die richtigen Weichen gestellt habe und nunmehr die Früchte ernte.

„Wir haben das Personal in den Außendiensten kontinuierlich seit 2005 um insgesamt rund 16 Prozent verstärkt. Damit liegt Hessen auch in puncto Dynamik bundesweit vorn, wie eine Zusammenstellung von Dr. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, zeigt", sagte der Minister. Bei den Steuerfahndungs-prüfungen je 100.000 Einwohner belegt Hessen den ersten Platz.

Schäfer betonte, dass man sich auf dem Erreichten nicht ausruhen werde. „Ich habe schon bei der Debatte um die Steuer-CDs deutlich gesagt, dass wir nicht auf einige wenige Zufallsfunde angewiesen sein wollen. Wir wollen allen Steuerhinterziehern ans Leder", sagte der Minister. Deshalb werden von 2013 bis 2015 im Bereich der Steuerfahndung weitere 105 Stellen geschaffen, um den Druck auf Steuerflüchtlinge weiter zu erhöhen. Daneben werden die Ausbildungszahlen im gehobenen Dienst der hessischen Steuerverwaltung erhöht. Eine optimale Ausstattung der Außendienste sei nur dann sinnvoll möglich, wenn sie mit einer angemessenen Personalausstattung sämtlicher Arbeitsbereiche der Finanzämter in Einklang stehe. „Plakative Forderungen lediglich nach mehr Fahndern sind einfach zu kurz gegriffen. Wer etwas erreichen will, muss sich ab und zu mit der Realität der praktischen Umsetzung beschäftigen", fügte Schäfer hinzu.

Dabei hätten SPD und Bündnis 90/Die Grünen jüngst bewiesen, wie wenig ihnen an praktischer Politik gelegen ist. Als sie das sogenannte AIFM-Steueranpassungsgesetz im Bundestag haben scheitern lassen, hätten sie dem Fiskus einen Schaden in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro zugefügt. Gleichzeitig würden nach ihren Plänen massive Mehrbelastungen auf alle Bürgerinnen und Bürger mit einer privaten Altersvorsorge zukommen. Mit dem Gesetz sollten steuerliche Regelungen angepasst werden, damit eine Belastung der Investment-gesellschaften, bei denen die Vorsorgeverträge abgeschlossen wurden, nicht erfolgt. Andernfalls würde beispielsweise der Riester-Sparvertrag einmal bei der Versicherungsgesellschaft besteuert werden und danach noch einmal beim Sparer selbst. Als Übergangslösung hat das Bundesministerium der Finanzen eine entsprechende Verwaltungsanweisung erlassen. Scheitert das Gesetz endgültig, ist diese Übergangsregelung zwingend aufzuheben. „Ich ziehe eine langfristig tragfähige und an der Sache orientierte Politik immer der Polemik und der Ideologie vor – das ist anscheinend nicht bei allen Beteiligten der Fall", so der Minister abschließend.

Hintergrund:

In den vergangenen Jahren haben sich Struktur und Aufgabenschwerpunkte der hessischen Steuerfahndung stark verändert. Vor allem die fortschreitende Internationalisierung, der europäische Binnenmarkt und die damit einhergehende Veränderung der Kapitalmärkte stellen neue Herausforderungen an die Steuerfahndung. Insbesondere erfordern die Aufdeckung und der Nachweis grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrügereien vertiefte steuerrechtliche und strafrechtliche Kenntnisse und stellen einen hohen Leistungsanspruch an das eingesetzte Personal. Die Steuerfahndungsfälle sind wesentlich komplexer als noch vor einigen Jahren, internationale Verflechtungen erfordern häufig auch Ermittlungen im Ausland.

Das Hessische Ministerium der Finanzen hat mit dem Ziel, die Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen und in Fällen der bandenmäßigen Begehung effektiver bekämpfen zu können, der Einrichtung einer Zentralstelle zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (ZBS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main zugestimmt. Die Aufgaben der ZBS umfassen Koordinierungs-, Beratungs- und Aufsichtsmaßnahmen im Rahmen bedeutender übergreifender Verfahren. Darüber hinaus ist der Erfolg der Steuerfahndungstätigkeit entscheidend davon abhängig, dass durch den Einsatz von spezieller Software bei der operativen Tätigkeit und forensischen Auswertung (z.B. Auslesen und Auswerten von beschlagnahmten elektronischen Beweismitteln) die Ermittlungen unterstützt werden können.

Den Schwerpunkt bilden Fälle, die grundsätzlich von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt werden und die die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe erforderlich machen. Da neben steuerstrafrechtlichen Delikten oft auch Allgemeindelikte (z.B. Geldwäsche) betroffen sind, werden die Ermittlungen in der Regel auch verwaltungsübergreifend in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern und anderen Behörden bearbeitet.

Die geänderten organisatorischen Rahmenbedingungen haben auch eine Neuausrichtung bei der Unterbringung, der personellen und der technischen Ausstattung erforderlich gemacht. Daher ist im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen ab Mitte 2013 eine dauerhafte Unterbringung der Ermittlungsgruppen in Frankfurt am Main erfolgt.

Im Rahmen einer Ermittlungsgruppe ist die Bekämpfung des bandenmäßigen Umsatzsteuerbetrugs im Bereich des Emissionsrechtehandels ein Hauptziel. Eine weitere Ermittlungsgruppe, die ihre Tätigkeit planmäßig Ende 2012 beendet hat, hat sich mit der Aufdeckung und Ermittlung von vorgetäuschten Kettengeschäften mit Mobiltelefonen befasst. Darüber hinaus richten sich die Ermittlungen einer dritten im Jahr 2012 eingerichteten Ermittlungsgruppe auf die Verfolgung unberechtigt in Anspruch genommener Kapitalertragsteuer-Erstattungen bei Leerverkaufsgeschäften. In allen Fällen richten sich die Ermittlungen gegen international ausgerichtete und bandenmäßig organisierte Tätergruppierungen, aber auch gegen Einzelpersonen und Verantwortliche von Geldinstituten, die verdächtig sind, durch die angelegten Betrugsstrukturen Steuern in großem Ausmaß hinterzogen zu haben. Bisher haben die vorgenannten Ermittlungen zu bestandskräftigen Mehrsteuern in Höhe von insgesamt ca. 819 Mio. Euro geführt, davon im Jahr 2012 ca. 788 Mio. Euro.

Im Bereich des Emissionsrechtehandels sind die bisher ausgesprochenen Haftstrafen (insgesamt 32 Jahre und 5 Monate) rechtskräftig geworden, nachdem mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2012 die teilweise eingelegten Revisionen zurückgewiesen wurden. Im Verfahren wegen Vortäuschung von Kettengeschäften mit Mobiltelefonen wurden bisher fünf Angeklagte wegen bandenmäßiger Hinterziehung von Umsatzsteuer in einem besonders schweren Fall zu Freiheitsstrafen von insgesamt 19 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die strafrechtlichen Sanktionen sind in den statistischen Ergebnissen des Jahres 2012 noch nicht erfasst.

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Hessens Steuerfahndung ist spitze

28.03.2024

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