18.03.2024
|
Wie lässt sich Zeitgerechtheit umsetzen?27.08.2022 Gerhard Schmidt In der analogen Welt der Papierrechnungen ist klar, wie Belege in einem Grundbuch zeitgerecht erfasst werden: Eingangsstempel drauf und fortlaufend durchnummeriert in einem Ordner ablegen. Wie sieht das in einer hybriden Belegwelt mit Papierbelegen und elektronischen Belegen aus? Auf elektronische (per Mail erhaltene) Belege lässt sich kein Eingangsstempel aufbringen und mit Kuli eine fortlaufende Nummer draufschreiben. Trotzdem müssen sie im Grundbuch zusammen mit den Papierbelegen in eine einheitliche, nachvollziehbare zeitliche Ordnung gebracht werden. Was ist da zu tun und zu dokumentieren(!)? Reicht es für die Grundbuchfunktion, alle eingehenden Belege zeitnah ins Portal des Steuerberaters (z.B. Datev Unternehmen online) hochzuladen (Papierbelege gescannt, elektronische direkt)?Kommentieren Sie diesen Beitrag in der Linkedin-Gruppe "Verfahrensdokumentation Community"© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung RegelungsvorhabenRechtsprechungEinzelaufzeichnungspflicht bei Einnahmen-Überschussrechnung RechtsprechungBetriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig Aus der FinanzverwaltungThüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen LiteraturBetriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung (Jörg Burkhard) PolitikBundesregierung droht in der Digitalpolitik jedes zweite ihrer Ziele zu verfehlen PolitikBundessteuerberaterkammer fordert mehr Bürokratieentlastung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? RechnungshofVerfahren, Möglichkeiten und Wirksamkeit der Kassen-Nachschau nach § 146b AO Partner-PortalVeranstalter |
18.03.2024