07.02.2025
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Digitalisierung des Steuerrechts schreitet konsequent voran (Rückblick auf die audiconale 2014)29.09.2014 ![]() Gerhard Schmidt 2001 wurde mit den GDPdU der Grundstein gelegt für die Digitalisierung des Steuerrechts, also die Nutzung von strukturierten (Massen)daten von Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung. Den damals eingeleiteten Prozess hat der Fiskus seitdem zielstrebig, in der Umsetzung manchmal etwas zäh vorangetrieben und wird ihn auch in auch in Zukunft konsequent verfolgen. GoBD, E-Bilanz oder elektronische (Zugferd)-Rechnung sind dabei aktuelle Schwerpunkte, wie auf der audiconale 2014 deutlich wurde.Die von der Audicon GmbH jährlich veranstaltete audiconale ist einer der Veranstaltungszyklen, an dem sich die fiskalischen Digitalisierungsbestrebungen im Veranstaltungsprogramm widerspiegeln. DigitalisierungsschritteBernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zeichnete in seinem Keynote-Vortrag die Digitalisierungsschritte im Einzelnen nach:
Risikomanagement der FinanzverwaltungDen aktuellen und zukünftigen Aktionsplan der Finanzbehörden unter dem Stichwort „Risikomanagement“ skizzierte Lindgens wie folgt:
Zukunft der BetriebsprüfungEin Element zukünftiger Betriebsprüfungen wird der äußere Betriebsvergleich mit Richtsatzbetrieben sein. Hier ergeben sich qualitative Verbesserungen bei der Betriebsprüfung durch Übernahme der Daten in elektronischer Form aus der E-Bilanz sowie EÜR in eine zentrale Datenbank beim BZSt und Abgleich mit den Richtsätzen von deutlich mehr Vergleichsbetrieben als bisher. Erstmals ist nun auch regionale Differenzierung der Richtsätze möglich. Neue Eckpfeiler der Betriebsprüfung werden sein:
Elektronische RechnungenElektronische Rechnungen, insbesondere Zugferd, das einheitliche Format für den elektronischen Rechnungsaustauch waren Gegenstand eines weiteren Vortrags, den Bernhard Lindgens gemeinsam mit Steuerberater Stefan Groß bestritt. Beide Referenten unterstrichen die Probleme, wenn bei einer Zugferd-Rechnung, die aus einem Rechnungspaar im XML-Format und im PDF-Format besteht, inhaltliche Unterschiede zwischen beiden Formaten auftreten. Für den Rechnungsversender bedeutet dies, dass er für beide Rechnungen die USt abführen muss, der Rechnungsempfänger läuft Gefahr, bei der Buchführung eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Von GDPdU zu GoBD - neue Anforderungen an Unternehmen?Ordnungsmäßigkeit war der zentrale Begriff im Vortrag von Matthias Tottmann von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Von GDPdU zu GoBD“. Die zur Zeit in einem Entwurf vom April 2014 vorliegenden „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ sollen in nächster Zeit in wohl praktisch unveränderter Form die GoBS von 1995, die GDPdU von 2001 sowie die Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung von 2009 ablösen. Nach exemplarischer Erläuterung einiger Regelungen der GoBD kam Tottmann zu dem Fazit: Der Entwurf der GoBD enthält keine neuen Anforderungen, aber beinhaltet eine Präzisierung der Anforderungen an die Buchführung bzw. die Aufzeichnungen aus Sicht der Finanzverwaltung. © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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