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Digitalisierung des Steuerrechts schreitet konsequent voran (Rückblick auf die audiconale 2014)

 

29.09.2014

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

2001 wurde mit den GDPdU der Grundstein gelegt für die Digitalisierung des Steuerrechts, also die Nutzung von strukturierten (Massen)daten von Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung. Den damals eingeleiteten Prozess hat der Fiskus seitdem zielstrebig, in der Umsetzung manchmal etwas zäh vorangetrieben und wird ihn auch in auch in Zukunft konsequent verfolgen. GoBD, E-Bilanz oder elektronische (Zugferd)-Rechnung sind dabei aktuelle Schwerpunkte, wie auf der audiconale 2014 deutlich wurde.

Die von der Audicon GmbH jährlich veranstaltete audiconale ist einer der Veranstaltungszyklen, an dem sich die fiskalischen Digitalisierungsbestrebungen im Veranstaltungsprogramm widerspiegeln.

Digitalisierungsschritte

Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zeichnete in seinem Keynote-Vortrag die Digitalisierungsschritte im Einzelnen nach:

  • 1987: Elektrifizierung der Steuerfahndung
  • 2002: Datenzugriffsrecht bei Außenprüfungen; Clearing-Stelle im BZSt
  • 2003: Automatisierte und periodische Internet-Ermittlung
  • 2005: Verkennzifferte Einnahme-Überschussrechnung
  • 2006: Einheitliche Prüfmakrosammlung (Tax Audit und Makrocontainer)
  • 2008: Bundesweiter Einsatz des Risikomanagements
  • 2009: Elektronisches Kontrollmitteilungsverfahren in KONSENS
  • 2010: Multilaterales Frühwarnsystem Eurofisc / Onlinezugriff auf ausgelagerte Buchführung ohne Zustimmung anderer Staaten
  • 2011: Elektronischer Rechnungsaustausch / Vorhaltung von Kassendaten /
  • Datenzugriffsrecht bei Umsatzsteuer-Nachschauen
  • 2012: Elektronische Bilanz im XBRL-Format
  • 2013: Elektronische Lohnsteuerkarte (Elster-Lohn II)
  • 2014: Vorausgefüllte Steuererklärung


Risikomanagement der Finanzverwaltung

Den aktuellen und zukünftigen Aktionsplan der Finanzbehörden unter dem Stichwort „Risikomanagement“ skizzierte Lindgens wie folgt:

  • Einführung eines regelbasierten Entscheidungssystems zur Risikobewertung bei allen eingehenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Neuronales Risikomanagementsystem (RMS) zur gezielten Ermittlung von Umsatzsteuer-Karusselbetrügereien
  • Risikoorientiertes Fallauswahlsystem für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • Einführung eines RMS für den Veranlagungsbereich (Arbeitnehmerfälle)
  • Erweiterung des RMS für den Veranlagungsbereich um Fälle mit Gewinneinkünften, weitere Einkunftsarten und Compliance-Elemente
  • Einführung eines RMS für die Betriebsprüfung zur risikoorientierten Fallauswahl
  • Ausbau des Kontrollmitteilungsverfahrens
  • Einbeziehung der Informationen aus elektronischen Bilanzen zur Ausweitung des regelbasierten Systems auf den Bereich der bilanzierenden Steuerpflichtigen
  • Falleinstufung als Risiko durch grundlegende Plausibilitätsprüfungen, Risikoprüfungen sowie Zufallsauswahl
  • Pilotierung des Risikofilters für E-Bilanzen bei Einzelunternehmen zunächst in einzelnen Finanzämtern


Zukunft der Betriebsprüfung

Ein Element zukünftiger Betriebsprüfungen wird der äußere Betriebsvergleich mit Richtsatzbetrieben sein. Hier ergeben sich qualitative Verbesserungen bei der Betriebsprüfung durch Übernahme der Daten in elektronischer Form aus der E-Bilanz sowie EÜR in eine zentrale Datenbank beim BZSt und Abgleich mit den Richtsätzen von deutlich mehr Vergleichsbetrieben als bisher. Erstmals ist nun auch regionale Differenzierung der Richtsätze möglich.

Neue Eckpfeiler der Betriebsprüfung werden sein:

  • Datenzugriff der Finanzbehörden auf Kontendaten
  • Auswahl prüfungswürdiger Betriebe auf Basis der E-Bilanz-Daten
  • Maschinelle Auswertung wichtiger Belegarten:
    • Elektronische Kontoauszüge
    • Elektronische Rechnungen


Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen, insbesondere Zugferd, das einheitliche Format für den elektronischen Rechnungsaustauch waren Gegenstand eines weiteren Vortrags, den Bernhard Lindgens gemeinsam mit Steuerberater Stefan Groß bestritt. Beide Referenten unterstrichen die Probleme, wenn bei einer Zugferd-Rechnung, die aus einem Rechnungspaar im XML-Format und im PDF-Format besteht, inhaltliche Unterschiede zwischen beiden Formaten auftreten. Für den Rechnungsversender bedeutet dies, dass er für beide Rechnungen die USt abführen muss, der Rechnungsempfänger läuft Gefahr, bei der Buchführung eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Von GDPdU zu GoBD - neue Anforderungen an Unternehmen?

Ordnungsmäßigkeit war der zentrale Begriff im Vortrag von Matthias Tottmann von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Von GDPdU zu GoBD“.

Die zur Zeit in einem Entwurf vom April 2014 vorliegenden „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ sollen in nächster Zeit in wohl praktisch unveränderter Form die GoBS von 1995, die GDPdU von 2001 sowie die Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung von 2009 ablösen.

Nach exemplarischer Erläuterung einiger Regelungen der GoBD kam Tottmann zu dem Fazit: Der Entwurf der GoBD enthält keine neuen Anforderungen, aber beinhaltet eine Präzisierung der Anforderungen an die Buchführung bzw. die Aufzeichnungen aus Sicht der Finanzverwaltung.

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audiconale 2014 - Rückblick

28.03.2024

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