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Gericht

Grenzen für die Hinzuschätzung im Rahmen von Betriebsprüfungen

Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 26.10.2017 - 6 K 841/15 -

24.03.2018

Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden: Sind die Bon-Nummer für zwei aufeinander folgende Geschäftstage für zwei Kassensummenbons identisch oder fehlen für einen Zeitraum von 14 Tagen die Endsummenbons wegen des Ausfalls der Registerkasse, dann sind die formellen Buchführungsmängel zu gering für Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung.

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Grenzen für die Hinzuschätzung bei Betriebsprüfungen

08.03.2023

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