31.05.2022
|
Keine Hinzuschätzung wegen abstrakter Möglichkeit zur Löschung bzw. Änderung von RechnungenUrteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.06.2021 - 11 K 87/20 -13.05.2022 Allein der Umstand, dass die zum Schreiben der Rechnungen eingesetzte Software ausweislich der Programmbeschreibung die Rechnungen zwar automatisch fortlaufend nummeriert, jedoch die Löschung bzw. Änderung einzelner Rechnungen ermöglicht, ohne dies zu dokumentieren, rechtfertigt für sich noch keine Hinzuschätzung nach § 162 AO. Die Grundsätze, die für Kassensysteme entwickelt worden sind, sind insoweit nicht übertragbar. So urteilte das Finanzgericht Niedersachsen.© Copyright Compario 2022, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBald Kassennachschau auf dem Schulhof? RechtlichesEU-Kommission stellt klar: EU-Recht ermöglicht einfachen Kuchenverkauf in Schulen LiteraturQuantitative Verprobungsmethoden in der Betriebsprüfung (Jana Sell) RechtsprechungZum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung RechtsprechungKein Vorsteuerabzug aus Schwarzeinkäufen RechtsprechungKeine Hinzuschätzung wegen abstrakter Möglichkeit zur Löschung bzw. Änderung von Rechnungen IT-SicherheitPraxisreport: 42 Prozent im Mittelstand melden IT-Angriffe PrüfungspraxisHandbuch für die Summarische Risikoprüfung (SRP) in Auflage3 erschienen (Andreas Wähnert) Aus dem BMFErgebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2021 Partner-PortalVeranstalter |
31.05.2022