22.12.2020
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Zur (zeitnahen) Führung eines elektronischen FahrtenbuchesUrteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23.01.2019 - 3 K 107/18 -10.06.2019 Die unmittelbare elektronische Erfassung der Fahrtwege eines betrieblichen Fahrzeugs durch ein technisches System reicht zur Führung eines Fahrtenbuches nicht aus. Neben dem Bewegungsprofil müssen die Fahrtanlässe ebenfalls zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden. So urteilte das Niedersächsische Finanzgericht.© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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