22.12.2020
|
Datenträgerüberlassung bei BetriebsprüfungUrteil des Finanzgerichts München vom 27.06.2018 – 1 K 2318/1719.02.2019 Das Finanzgericht München entschied: Beim Datenzugriff durch Datenträgerüberlassung ist es unverhältnismäßig, wenn in der Prüfungsanordnung die Aufforderung zur Vorlage eines Datenträgers enthalten ist und als Grund dafür lediglich auf die GDPdU verwiesen wird ohne weiter anzugeben, ob, wo und wie lange die überlassenen Daten gespeichert werden sollen.© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGesundheitsminister zwingt Apotheken zu neuen steuerlichen Dokumentationspflichten VeranstaltungenVideoaufzeichnung des virtuellen "Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse" LiteraturPraxis-GoBD (Tobias Teutemacher) DigitalisierungNeuer Digitalisierungsindex zeigt, wo die deutsche Wirtschaft steht SteuerexpertenMarktüberblick Tax Technology aktualisiert BundesrechnungshofUmsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen - Finanzbehörden endlich digital aufrüsten Aus der FinanzverwaltungSaarland startet zeitnahe Betriebsprüfung im Januar 2021 LiteraturTax Compliance und Steuerkontrollsysteme (Christian Bürgler, Marian Wakounig (Hrsg.)) Verfahrens- dokumentationDokumentation steuerlich relevanter betrieblicher Besonderheiten - Handreichung für KMU Partner-PortaleVeranstalter |
22.12.2020