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Nachzahlungszinsen bei lang andauernder Außenprüfung

Urteil des Finanzgerichts München vom 21.07.2017 – 7 K 1505/16 –

26.01.2018

Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob bei einer unverhältnismäßig langen Dauer einer Außenprüfung die Nachzahlungszinsen zu erlassen sind. Das Gericht verneinte dies, da es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die einen Zinsverzicht aus Billigkeitsgründen vorsieht.

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Nachzahlungszinsen bei lang andauernder Außenprüfung

02.10.2024

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