22.01.2021
|
Keine Pflicht zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-RechnungUrteil des Finanzgerichts Köln vom 07.12.2017 - 15 K 1122/16 -15.01.2018 Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines "Un"-Sicherheitszuschlags. Dies hat das Finanzgerichts Köln für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung entschieden.Der Kläger verwendete auf seinen elektronischen Rechnungen ausschließlich Buchungsnummern, die computergesteuert durch eine Kombination aus Veranstaltungsnummer, Geburtsdatum des Kunden und Rechnungsdatum erzeugt wurden. Damit wurde jede Buchungsnummer zwar nur einmalig vergeben, diese bauten aber nicht numerisch aufeinander auf. Nach Meinung des Finanzamts lag hierin ein schwerwiegender Mangel der Buchführung des Klägers, der eine Gewinnerhöhung durch einen "Un"-Sicherheitszuschlag rechtfertige. Dem folgte der Senat mit seinem Urteil jedoch nicht und machte die Gewinnerhöhung rückgängig. Denn es bestehe weder eine gesetzliche noch eine aus der Rechtsprechung herleitbare Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System. Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen. © Copyright Compario 2021, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGesundheitsminister zwingt Apotheken zu neuen steuerlichen Dokumentationspflichten VeranstaltungenVideoaufzeichnung des virtuellen "Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse" LiteraturPraxis-GoBD (Tobias Teutemacher) DigitalisierungNeuer Digitalisierungsindex zeigt, wo die deutsche Wirtschaft steht SteuerexpertenMarktüberblick Tax Technology aktualisiert BundesrechnungshofUmsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen - Finanzbehörden endlich digital aufrüsten Aus der FinanzverwaltungSaarland startet zeitnahe Betriebsprüfung im Januar 2021 LiteraturTax Compliance und Steuerkontrollsysteme (Christian Bürgler, Marian Wakounig (Hrsg.)) Verfahrens- dokumentationDokumentation steuerlich relevanter betrieblicher Besonderheiten - Handreichung für KMU Partner-PortaleVeranstalter |
22.01.2021