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Zum Verwertungsverbot von Maßnahmen der Buß- und Strafsachenstelle im Besteuerungsverfahren

Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 13.02.2013 - 4 K 1346/11 -

19.06.2013

Nachträgliche Erkenntnisse im Rahmen einer Betriebsprüfung sind grundsätzlich verwertbar, wenn kein sog. Verwertungsverbot vorliegt. Das hat das Hessische Finanzgericht im Rahmen eines Urteils über die Steuerfreiheit von an Arbeitgeber gezahlte Eingliederungszuschüsse entschieden.

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Finanzgericht Hessen: Zum Verwertungsverbot von Maßnahmen der Buß- und Strafsachenstelle im Besteuerungsverfahren - 4 K 1346/11

06.11.2024

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