02.10.2024
|
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer in hohem Maße fehlerhaften RechnungUrtreil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.05.2022 - 2 K 2193/21 -17.09.2022 Aufgrund einer fehlerhaften Rechnung kann nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH der Vorsteuerabzug - dessen materielle Voraussetzungen erfüllt sind - nur dann verwehrt werden, wenn ein Dokument so fehlerhaft ist, dass der nationalen Steuerverwaltung die zur Begründung eines Erstattungsantrags bzw. des Vorsteuerabzugs erforderlichen Angaben fehlen. Eine ordnungsgemäß zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung, der eine in hohem Maße fehlerhafte Rechnung vorausgegangen ist, kann ausnahmsweise eine Rückwirkung zukommen, wenn aufgrund einer Sonderkonstellation ansonsten der Vorsteuerabzug endgültig versagt würde und dies unsachgemäß wäre. So urteilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialWie steht es um die IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen? IT-SicherheitCrowdStrike - Welche Folgen der IT-Ausfall für deutsche Unternehmen hatte Elektronische RechnungenUmsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland LiteraturVerfahrensdokumentation nach GoBD (Michael Bissinger, Elisa Lutz) Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht Aus der FinanzverwaltungZuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer startet im November Aus der FinanzverwaltungErfolgreiches BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgeweitet RechtsprechungBFH zu zwingendem Dateiformat elektronischer Dokumente Elektronische RechnungenZDH-Flyer: "Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen" LiteraturBuchführungsfehler und Betriebsprüfung (Peter Schumacher) Partner-PortalVeranstalter |
02.10.2024