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Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer in hohem Maße fehlerhaften Rechnung

Urtreil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.05.2022 - 2 K 2193/21 -

17.09.2022

Aufgrund einer fehlerhaften Rechnung kann nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH der Vorsteuerabzug - dessen materielle Voraussetzungen erfüllt sind - nur dann verwehrt werden, wenn ein Dokument so fehlerhaft ist, dass der nationalen Steuerverwaltung die zur Begründung eines Erstattungsantrags bzw. des Vorsteuerabzugs erforderlichen Angaben fehlen. Eine ordnungsgemäß zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung, der eine in hohem Maße fehlerhafte Rechnung vorausgegangen ist, kann ausnahmsweise eine Rückwirkung zukommen, wenn aufgrund einer Sonderkonstellation ansonsten der Vorsteuerabzug endgültig versagt würde und dies unsachgemäß wäre. So urteilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

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Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung

02.10.2024

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