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BGH klärt Tateinheit bei Umsatzsteuer: Voranmeldung und Jahreserklärung künftig separate Taten

Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.12.2025 - 1 StR 387/25

22.03.2026

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Beschluss seine bisherige Rechtsprechung im Steuerstrafrecht geändert. Er entschied, dass unrichtige, unvollständige oder unterlassene Umsatzsteuer‑Voranmeldungen und die dazugehörige Umsatzsteuerjahreserklärung nicht mehr als eine einzige prozessuale Tat, sondern als mehrere selbstständige prozessuale Taten (§ 264 StPO) zu beurteilen sind.

Maßgeblich ist, dass diese beiden Erklärungspflichten unterschiedliche rechtliche Funktionen und eigenständige Festsetzungsverfahren haben; daher können sie auch mehrfach strafbar sein, selbst wenn sie denselben Besteuerungszeitraum betreffen.
Praktisch bedeutet das: Für dieselben steuerlichen Pflichtverletzungen können künftig mehrere selbstständige Fälle der Steuerhinterziehung verfolgt und bestraft werden – etwa für einzelne Voranmeldungen und zusätzlich für die Jahreserklärung.

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BGH klärt Tateinheit bei Umsatzsteuer: Voranmeldung und Jahreserklärung künftig separate Taten

31.03.2026

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